Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 3 (1860)
- Issue
- 10 (15.10.1860) 2. Hälfte
- Date
- 1860-10-15
- Page
- Seite 551 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2542917-2543076-2543089--1782-2545501- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
— 551 — bedauerliche Erscheinung bezeichnet werden. Sachkenner werden uns hierinsicherlich beistimmen, wenn sie folgende Bemerkung in Erwägung ziehen. Gesenius sagt in seiner Geschichte der hebr. Sprache §. 32: ״Mit dem Anfänge des 16. Iahrh. ging das Studium der hebr. Sprache zu den Christen über, und die Juden, die mit einem Elias Levita ihren Kulminationspunkt erreich-! ten, treten von nun an, fast ganz in den Hintergrund." Der um die biblische Sprachforschung so hochverdiente deutsche Professor hat in der Folge, besonders seit dem er mit den Forschungen Luzzatto'ö und den Bestrebungen mancher seiner eigenen Schüler bekannt wurde, sein Urtheil sicherlich modifizirt. Aber was soll ein christlicher Gelehrter sagen, wenn er wahrnimmt, daß einem Oberrabbiner die Konjugation des hebe. Zeitwortes nicht geläufig ist? Müßte uns der wolmotivirte Tadel eines christlichen Professors nicht schamroth machen? Darum darf die jüdisch-theologische Presse diesen Tadel nicht abwarten, und ihr Urtheil abgeben ״zur rechten Zeit". Hat ja Hr. Oberrabb. Dr. Meisel darin entschieden Recht, daß ״das Abnehmen der Kenntrriß -er heil. Sprache bedrohlich zu werden anfängt!" — Auch ist es für Freunde jüdisch-theologischer Wissenschaft unleugbar von Interesse zu bemerken, wie die äußersten Ertreme der jüdischen Theologenschuten, die exklusiven Pilpulisten und die exklusiven Deklamatoren; in der Vernachlässigung der hebräischen Sprache einander begegnen. Ohne gründliches Studium der hebräischen Sprache gibt es aber keine gesunde Schristcruslegung, und was ist ohne diese die jüdische Theologie? — דת נושה וישראל. Lie mosatsch-rabbinische Religionslehre, katechetisch für den Unterricht bearbeitet, von Hirsch B. Fasset, Oberrabbiner zu Groß-Kanischa. — Genehmigt zum Unterrichte vom hohen k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht, laut Erlaß der h. k. k. Statthalterei-Abtheilung zu Oedenburg, ddo. 31. August 1858, Z. 16,538. Daß auch ans dem Gebiete des Unterrichtes oft derselbe Zweck durch verschiedene Mittel erreicht werden kann, ist wol bekannt. Wir setzen aber bei allen erfahrenen Pädagogen auch die Ueberzeugung voraus, daß es durchaus nicht gleichgiltig ist, was für Mittel man sich hiezu bedient. Dies gilt ganz besonders beim Unterrichte in der Religion, wo die formale Bildung Hauptzweck ist. Vorliegendes Lehrbuch zeichnet sich Ln dieser Richtung von allen andern dieser Art sehr vortheilhast ans. Zudem wußte der hochgelehrte Verfasser, seit׳ einer langen Reihe von Jahren selbst praktischer Religionslehrer und Katechet, fernem Kompendium in gedrängter Kürze jene Allseitigkeit zu geben. die seM' in weit ausgedehntem Religionsbüchern nicht anzutresfm ist. Die Ln dieser Hinsicht sehr relevanten Vorzüge dieses Werkes sind: Eie rabbinische Lehre ist darin, und zwar Ln prägnanter Weise sehr gut vertreten; der positiven Reli-