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Ben Chananja · 1860-10-15 · 10 (15.10.1860) 2. Hälfte · p. Seite 543

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Journal
Ben Chananja
Volume
3 (1860)
Issue
10 (15.10.1860) 2. Hälfte
Date
1860-10-15
Page
Seite 543 (sequence 15)
Language
German
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es dürste aber auch der Sinn sein, daß der Fremde, aus Unkenntniß der individuellen Natur des Kranken, weil mit derselben nicht so vertraut wie der Einheimische , gleichsam wie der Blinde im Dunkel hineintappt. Daß die Aerzte im Alterthume die Arzeneien selbst bereiteten, hat bereits der gelehrte Dr. Jost in seiner Geschichte des Judenthums und seiner Sekten S. 24 nachgewiesen. Es wird auch in Beziehung aus ärztliche Praxis ein interessanter Rechtsfall angeführt. Wie ein Arzt vor der Uebernahme der Kur eine bestimmte, wenn auch übermäßige Belohnung sich bedungen hat, so hat dieser Vertrag nach den meisten Meinungen der Rabbiner volle Kraft und Giltigkeit. Das allgem. bürgerl. Gesetzbuch für das Kaiser« thnm Oesterreich spricht im §. 879 einem solchen Vertrage die Giltigkeit ab, und zwar aus dem Grunde, damit die Noth oder Lebensgefahr eines Menschen nicht zu Erpressungen benützt werde; daß auch die Rabkinen dieser Rücksicht Rechnung getragen, gehtauS der Bestimmung hervor, daß, wenn beim Verkaufe der Mrdiztnalpflanzen an oder für einen Kranken ein übertriebener Preis versprochen wurde, die Käufer nicht verpflichtet sind , ihr Wersprechen einzuhalten (Beth Josef daselbst), wenn sie dessen ungeachtet in Beziehung auf den Arzt diese Rücksicht außer Acht liesie», so muß.-in der übrigens nicht ganz befriedigenden Distinktion des Beth Josef daselbst, der Grund hiefür liegen. Im Ganzen muß der ärztliche Stand im jüdischen Alterthume ein würdevoller, die Stellung der Aerzte eine sehr geachtete und geehrte gewesen sein. ״Ehre den Arzt, bevor du seiner brauchst", ist ein Spruch, der im Thalmud und Midraschim kurfirt. Nach der Meinung Rappaports, Oberrabbiners zu Prag, im 8. Jahrg. der Bikure Hattim führten die jüdischen Aerzte schon zur Zeit. des Thalmuds den Titel Doktor "L'Zn" (Vergl. S. 14 das.); auch bedienten sie sich nach Thalmud Gitin Abschnitt 9 eines Monogrammes welches die Figur eines Palmzweiges darflellte. .Rabbi Chanina und Rabbi Samuel, beide berühmte Aerzte, drückten bei ihrer Namensfertigung, ihren Charakter und Stand durch das Zeichen eines PalmenzweigeS aus. Man. vergleiche im augeführteu Aufsätze des B. Jt. die Ansicht Rappaports, welche 'Bewandt-

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