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Ben Chananja · 1860-10-15 · 10 (15.10.1860) 2. Hälfte · p. Seite 542

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Journal
Ben Chananja
Volume
3 (1860)
Issue
10 (15.10.1860) 2. Hälfte
Date
1860-10-15
Page
Seite 542 (sequence 14)
Language
German
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— 542 — habt ward, welches Verfahren auch in der Gegenwart der Nachahmung würdig wäre. War aber die Arzeneikunde eine freie Kunst im Judenlhume, die Jeder sich hiezu Berufenfühlende nach Belieben ansüben durfte? Nein! Zum Betriebe dieser Kunst war eine obrigkeitliche Befugniß erforderlich , deren Erlangung wahrscheinlich, da es im Alterthume noch keine eigentlichen medizinischen Schulen gab, vom Nachweise eines von einen oder mehreren Veteranen ausgestellten Musterbrieseö bedingt war, Quacksalberei war streng verpönt, und war der Unbefugte für alle üblen Folgen der übernommenen Kur verantwortlich. Eine weitere Anforderung, die wol nicht die Obrigkeit, doch das Publikum an den ausübenden Arzt gestellt, war, daß er durch feine Dignität das Vertrauen der Welt Fch gewinne, und durch feine äußere Erscheinung einen angenehmen Eindruck auf den Patienten mache. Dieses ist zu entnehmen aus Rosch. zu Baba Kama Absch. 8. Seite 85. a., welcher die Stelle ",י״א א״ל אסיוך אנא" mit den Worten erklärt: "וצריך שיהיה לחולה נחת הרוח מן הרוסא." Was die Belohnung der Aerzte anbelangt, hatte der Rabbinismus seinen eigenen Gesichtspunkt hierüber. Wie der Finder einer verlornen Sache verbunden ist, den gefundenen Gegenstand dem vorigen Besitzer, ohne einen Rechtsanspruch auf Finderlohn zu haben, zurückzustellen, also ist's Pflicht des Arztes durch seine Kunst dem Kranken sich selbst wieder zu geben, ohne für diese Leistung ein Belohnen ansprechen zu dürfen; doch soll ihm auf Verlangen für seine Bemühung und seinen Zeitverlust ein angemessenes Honorar entrichtet werden (Tur I. D. 336.)! übrigens wird im Thalmud Baba Kam. S. 85. der praktische Satz aufgestellt: ״Ein Arzt, der umsonst heilt, wirkt umsonst (d. i. vergeblich)." Hatte man die Wahl zwischen einem in demselben Orte wohnenden und einem auswärtigen Arzte, da wurde der Einheimische dem Fremden stets vorgezogen. ״Ei» Arzt aus der Ferne gleicht einem blinden Auge." (B. K. das.) nach Raschi und R. Ascher ist der Grund hievon, indem der Einheimische in feinem eigenen Interesse mit mehr Sorgfalt den Kranken behandelt als der Fremde;

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