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Ben Chananja · 1860-10-15 · 10 (15.10.1860) 2. Hälfte · p. Seite 533

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Journal
Ben Chananja
Volume
3 (1860)
Issue
10 (15.10.1860) 2. Hälfte
Date
1860-10-15
Page
Seite 533 (sequence 5)
Language
German
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— 633 — Gleichen'sich mehren in Israel!" — Nachdem hierauf die Unter- Haltung einen religionsgesetzlichen Charakter angenommen hatte, und ans den eigentlichen Gegenstand der Deputation geleitet worden war, erklärte sich R. Doßa unbedingt für die Schule Hiüel's, indem er seinen Gästen, die hierüber ihr Erstaunen zu erkennen gaben, die Auskunft ertheil'te, daß nicht er, sondern sein Bruder der Ben Harchina's sei, ans welchen sich die Anhänger der Schammajanischen Anschauung beriefen. ״Ich habe", sprach er, Zeinen jünger« Bruder, der ein scharfsinniger junger Mann ist (בחור שנון, nach Reismann'S Emendation, Zion 2, 63.); er heißt Io- Nathan, und gehört zn den Schülern Schammai's. Hütet euch, daß er euch nicht mit Halacha's zu Boden werfe, da er für die Zulässigkeit der Ehe mit dem Nebenweibe der Tochter nicht weniger als 300 Beweise anzuführen weiß. Ich aber rufe Himmel und Erde'zu Zeugen, daß der Profet Chaggai jene Ehe für verboten erklärt hat." R. Josua b. Chananja weigerte sich nichtsdestoweniger, einen entscheidenden Ausspruch zu thun, bezeugte aber aus eigener Anschauung, daß die Zaroth-Ehen in mehreren priesterlichen Familien einheimisch waren, so daß auch die Mehrweiberei des Priesters Josefus ihre historischen Antezedentien hatte ’). In den angeführten Fällen stammte die Schwagerehe aus der Polygamie, indem erstere nicht Hätte stattfinden können, wenn der verstorbene Bruder einehelich gelebt hätte. Viel öfter stammte die Polygamie aus der Schwagerehe, indem letztere selbst dann für pflichtgemäß galt, wenn der Levir bereits verehelicht war. Merkwürdig ist in dieser Rücksicht folgende in der jerusalemischen Gemara erzählte Anekdote: * Zwölf kinderlose Wittwen wollten einst von ihrem Schwager geehelicht sein, was auch wirklich geschah, nachdem sie sich dem ökonomischen Bedenken desselben gegenüber anheischig gemacht hatten, monatweise für des Hauses Bedarf Sorge zu tragen, und nachdem R. Jehuda d. Heilige, vor welchem die Verhandlung stattfand, versprochen hatte, am dreizehnten Monate eines jede» Schaltjahres der Ernährer der Familie zu sein. Nach drei Iahren erschienen die zwölf Frauen mit 36 Kindern vor R. Jehuda, die zugesagten Alimente fordernd, welche sie auch wirklich erhielten ®).

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