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Ben Chananja · 1860-10-15 · 10 (15.10.1860) 2. Hälfte · p. Seite 531

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Journal
Ben Chananja
Volume
3 (1860)
Issue
10 (15.10.1860) 2. Hälfte
Date
1860-10-15
Page
Seite 531 (sequence 3)
Language
German
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scheint hier von keiner eigentlichen Auflösung der Ehe die Rede zu sein, weil sonst Josefus eben so unzweideutig von derselben gesprochen hätte, wie er von der Scheidung von feiner zweiten Gattin spricht^). Josefus war nicht der einzige Polygyn unter den südischen Gelehrten der zweiten Tempelperiode. Di׳. Frankel sagt zwar: ״Zur Zeit des zweiten Tempels kannte der Bildung und Wissen vertretende Stand nur die Monogamie, die Lehrer der ältesten bis auf die späteste Zeit lebten, wie durchgehend wahrzunehmen, in monogamischer Ehe (Grundl. S. 10)." Wie wenig aber dieser Satz in seiner Allgemeinheit mit der Geschichte übereinstiminh beweist folgende, auch in anderer Beziehung interessante Kontroverse aus der herodäischen Zeit. Die Kontroverse betrifft folgende Frage: . Eine der kindeV losen Wittwen Eines Ehemannes steht zu* dem denselben überleben-- den Bruder in einem Verwandtschafts- oder Schwägerschastögrade> welcher ein Ehehinderniß bildet, sie ist beispielsweise dessen Dochter oder Schwiegermutter׳, mit welcher er die Leviratsehe MDschließen darf. Ist es ihm nun gestattet, die Pflichtehe mit den übrigen Wittwen (צליות)' einzngehen? Diese Frage wird von Schammai's Schule bejaht, von Hillel's verneint. Welche Präris vor diesem Streite herrschend war, wird nicht gemeldet) wHw scheinlich wurde die in Rede stehende Ehe von Manchen eingegnagen, von Manchen gemieden. Jedenfalls beweist schon die Frage-, daß es auch unter den Sch ristgelehrten Pvlygynen gab, indettr die alten einehelichen Lehren und Borbilder nichWbeachket würden, Denn daß die Disküsston der Schulen nicht lediglich׳ dur^dkA Mehrweiberei der Ungelehkken hervorgerufen wurde, bewekD die historisch gesicherte Notiz der Mischna, nach welcher die AMänger Schammai's und Hillel's, trotz ihrer Meiuuna-Me^^Mheik über die Ehe mit den Nebenfrauen verbotener keinen Anstand nahmen, sich mit einander zu verschlügetmüssen mithin auch.,bei ihnen polygamische Fälle vorgekömmei^ sein! Die Thoststha gibt jener Notiz eine erbauliche FÄbüM-. indem sie hinzufügt: Die beiden Schulen pflegten-Wahrheit Mf> Frieden in ihrer Mitttz, nach den Worten

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