Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 3 (1860)
- Issue
- 10 (1.10.1860) 1. Hälfte
- Date
- 1860-10-01
- Page
- Seite 518 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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— 518 — nicht dahin gebracht werden (Gem. das. 26, b.). Daß man die Nacht des Versöhmmgstages im Mittelalter in der Synagoge zubrachte, ist aus Sch. Aruch O. Chajjim 619, 6. klar zu ersehen. Da übrigens im thatmud. Alterthume die Beherbung von Reisenden (הכנסת אורחים) für höchst verdienstlich gehalten wurde (Scheb. 35, b.) so wird man es begreiflich finden, daß die Verwendung der Synagoge zur Zufluchtsstätte für Wanderer nicht als Prosa- Nation erschien. (Damit hängt wol zusammen, daß die Synagogen häufig außerhalb der Stadt auf freiem Felde errichtet wurden. Tos. Ber. 6, a. oben Sabb. 26, b. Raschi. Die Barajtha Meg. 28, a., welche jede profane Verrichtung in der Synagoge verbietet, beweist aber nur, daß die Gesetzeslehrer den herkömmlichen Gebranch, den man von der Synagoge machte, für Mißbrauch hielten , dem sie entgegen getreten. Uebrigens wird man versucht, in dem unehrerbietigen Betragen vieler Synagogenbefucher, worüber im Mittelalter von den franko-germanischen Rabbinen die Strafe des Bannes ausgesprochen wurde, Spuren jenes alten Herkommens zu erblicken. Red.) Bemerkungen zu Iost'8 Geschichte des Iudenthums und seiner Sekten. Von Dr. Dnschak. I. S. 141 referirt Hr. Di׳. Jost im Namen des Talm. Jebam. 63. b. die Nachricht von der Einführung der Religion der Guebern erschreckte den R. Jochanan in Liberia so sehr, daß er ohnmächtig niedersank. Die Einführung der Religion der Guebern scheint uns nicht die Ursache des Schreckens gewesen zu sein, sonst wäre er nicht ruhiger geworden, als man ihm die Versicherung gab, die Magier nehmen Bestechung an, sondern die Sorge und Besorgniß um das bürgerliche Wohl seiner Brüder, welches bei der Invasion der Perser bedroht war, darauf die Anführung des Verses בגלי נכל אכעיסם ausdrücklich hinweist. — S. 143. Anm. 1.: ״Im Aruch wird ohne Quelle behauptet, die Juden hätten die Todten der Guebern bestatten muffen, was gewiß niemals geschehen. Da aber die Zendreligion die Bestattung der Todten so lange untersagte, als die Raubvögel altes Fleisch von den. Knochen gefressen hatten, was aber nicht beobachtet werden konnte, so besorgten die Rabbinen, die Inden könnten zur Bestattung der Todten sogar an einem Festtage verhalten werden. S. Aruch daselbst: aber aus Anlaß der Beerdigung zu einer andern Arbeit gezwangen zu werden, wie Raschi meint, wäre eine zu weit hergeholte Besorgniß gewesen, als daß man das Verbot לא תלין verletzen, das Gebot כי קבר übergehen sollte. S. 118: ״Sein Antrag, auch das Brod der Heiden zu erlauben, ward dagegen abgelehnt." Das findet sich in Ab. S, 35, 2. mit Nichten.