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Ben Chananja · 1860-09-01 · 9 (1.9.1860) 1. Hälfte · p. Seite 439

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Journal
Ben Chananja
Volume
3 (1860)
Issue
9 (1.9.1860) 1. Hälfte
Date
1860-09-01
Page
Seite 439 (sequence 7)
Language
German
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— 439 — Stunden eingethetlt, die vom Aufgange bis zum- Untergange der Sonne gezählt wurden, und eben daher in verschiedenen Jahreszeiten nach der Verschiedenheit der Tageslänge von verschiedener Länge waren. Diese Stnndenzählung kommt nicht nur bei Josefus Flavius und im Thalmud, sondern auch in den christlichen Religionsurkunden") vor. Es unterliegt mithin keinem Zweifel, daß die Vorschrift, das Schema dürfte nur bis zum Ablaufe der ״dritten Stunde" gelesen werden, in diesem Sinne verstanden werden müsse. Darüber sind auch die Rabbinen der altern und nettem Zeit vollkommen einig. — Da jedoch in den letzten Jahrhunderten das Studium des Thalmud oft sehr unwissenschaftlich betrieben wurde, so übertrugen manche Rabbinen die erwähnte Regel, die geografischen Unterschiede nicht berücksichtigend, ohne Weiteres auf ihren eigenen Wohnort, nur darin von einander divergtrend, daß Manche die fraglichen drei Stunden mit dem Anbruche des Tages, Andere erst mit dem Aufgange der Sonne beginnen ließen. -Gesetzt also, es bricht an irgend einem Orte der Tag um zwei, die Nacht um nenn Uhr an, so ist nach der Anschauung der Ersteren eine rituelle Stunde ----- 1 Stunde und 35 Minuten mittlerer Zeit (19 : 12— 112/ד). Solchergestalt fiele der termtnus ad quem für das Morgen- Schema auf 6% Uhr. Um nun gegen die Ueberschreitung dieses Termineö gesichert zu sein, will Hr. Ilr. Gugenhetm den Anfang des Gottesdienstes ans 6 oder 6ya Uhr Morgens festgesetzt wissen. Allein abgesehen davon, daß im Sinne der rabbinischen Autoritäten, nach welchen der rituelle Tag zwischen dem Sonnenauf- und Untergange liegt, die in Rede stehende Zeitgrenze tun ein sehr Bedeutendes herabzurücken wäre, ist überhaupt für unsere Gegenden die ganze Berechnung auf Sand gebaut. In den beiden Nachtgleichen entspricht nämlich biederste Stunde der Alten genau unserer sechsten, die sechste unserer zwölften, die zwölfte unserer sechsten Abendstunde. In den übrigen Zeiten des Jahres muß man, um die alte ") Joh. 11, 9.-31». Gesch. s, 15. 3, 1. 10, s. Mt. so, 3. s. Joma 3, 10. und die Gem. dazu.

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