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Ben Chananja · 1860-08-15 · 8 (15.8.1860) 2. Hälfte · p. Seite 403

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Journal
Ben Chananja
Volume
3 (1860)
Issue
8 (15.8.1860) 2. Hälfte
Date
1860-08-15
Page
Seite 403 (sequence 3)
Language
German
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— 403 — des Gegenstandes um einen möglichst schleunigen Bescheid ergebenst zu bitten. Stuhlweißenburg, am 8. Mai 1860. IV. Eingabe -es Kultusgemeinde-Vorstan-es. Nr. SS. An ein löbl. Bürgermeisteramt der k. Freistadt Stuhlweißenburg. Einem löbl. bürgermeisterämtlichen Aufträge vom 12. Mai a. c. Z. 2596. Folge leistend, hat der ergebenst gefertigte Kultus- Vorstand auf die bei einer wohllöbl. k. k. KomitatSbehörde eingebrachte Klage des hies. H. Rabbiners vom 8. Mai d. I. Nachstehendes zu erwtedern: Seit Erstehen der hiestgen Gemeinde war der MorgengotteSdtenst ay Sabbäth- und Festtagen auf 7 Uhr bestimmt. So wie jetzt, lebten auch schon vor mehreren Jahren viele, ja sogar dieselben gesetzkundigen, sanatisch-orthodoreu Gemeindeglteder hier und nie ist es einem derselben eingefallen zu behaupten, daß der Morgengottesdienst an den erwähnten Tagen in Berücksichtigung der hierfür bestehenden Ritualgesetze ׳zeitlicher abgehalten werden müßte, bis endlich im Juni des vorigen Jahres unser gegenwärtiger H. Rabbiner dem Knltuövorstande den Antrag stellte, es möge dieser Gottesdienst während der Sommermonate um halb 7 Uhr abgehalten werden. Der ergebenst Gefertigte, der der Vorstellung des H. Rabbiners, daß der erwähnte Gottesdienst rücksichtlich der Vorschriften des Judenthums, wenigstens um eine halbe Stunde früher *abgehalten werden mäße, Glauben beimaß, entschloß sich, ohne hierüber mit den andern Gemeindevertretern zu berathen, dem Wunsche des Herrn Rabbiners nachzukommen; jedoch wurde das Ansuchen desselben nicht aus dem Grunde bewilligt, weil er, wie er in seiner Klage angibt, gedroht habe bei einer wohllöbl. k. k. KomitatSbehörde um die Erlaubniß zur Abhaltung eines besondem Gottesdienstes nachzusuchen; denn hätte derselbe diese Äußerung gethan, so würde sich der ergebenst Gefertigte ohne In- 24*

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