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Ben Chananja · 1860-08-01 · 8 (1.8.1860) 1. Hälfte · p. Seite 383

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Journal
Ben Chananja
Volume
3 (1860)
Issue
8 (1.8.1860) 1. Hälfte
Date
1860-08-01
Page
Seite 383 (sequence 15)
Language
German
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— 383 — 3) Dem dahier bestehenden Jrrenhause vermache ich trotz des Umstandes, daß es mir nicht bekannt ist, ob bisher auch Jsraeliten ausgenommen wurden, die 6"/״-tigen Zinsen des Kapitals von 20,000 fl. W. W. 4) Dem katholischen, kalvinischeu und russischen Hospitale soll nach meinem Tode je 100 fl. W. W. ausgezahlt werden. 5) Nachdem ich die volle und klare Ueberzeugung gewonnen habe, daß Menschen, die in Unwissenheit und ohne Erziehung ausgewachsen sind, größteutheils viel Schlechtes thuii und treiben, vermache ich, um so weit es in meinen Kräften steht einem solchen Uebel entgegen zu treten, die 6%4igen Zinsen des Kapitals von 100,000 fl. W. W. derartig, daß selbige zur Errichtung einer Schule in S.-A.-Ujhely, oder wenn solches unmöglich, anderswo in der Weise verwendet werden, daß die Hälfte der Zinsen den Lehrern, die andere Hälfte aber für Kost, Erziehung und Kleidung der Waisen meiner Anverwandten verwendet werde. Sollten meine Anverwandten — was Gott behüten wolle, einstens sich vereingern, so können auch Waisen anderer Familien hinzugezogen werden. 6) Um nieiner Neligioil einen Beweis meiner Anhänglichkeit und Treue zu geben, will ich, daß die 60/0-tigen Zinsen des Kapitals von 10,000 fl. W. W. alljährlich den Rabbinen in S.-A.- Ujhely, Bodrog, Kereßtur und Zempliu-Jürüs zufallen. 7) Meinen Anverwandten, die größteutheils in Polen, insbesondere in der Stadt Jasonitz wohnen vermache ich die 6°/g-tigen Zinsen des Kapitals von 100,000 fl. W. W. derartig, daß die Kinder meines gottseligen Bruders und die meiner Schwester alljährlich die Zinsen ansgezahlt erhalten. Sollte sich der Fall einstens ereignen, daß unter den Erben sich der eine oder der andere befinden, der wegen eines Vergehens seitens der Behörde bestraft wurde, so soll selbiger von meinem Vermögen keinen Antheil haben, da ich die Schlechtigkeit nicht unterstützen mag. Sollten meine Anverwandten anssterbe» , so wird die Summe von 100,000 fl. W. W, unter Punkt 2, 3 und 5 Proportionen vertheilt. 8) Sollte der eine oder andere Wechsel nicht einkassirt werden können, so verbleiben die einzelnen Pnnkte laut Proportion in Kraft. 9) Es ist mein fester Wille, daß sämintliche Pnnkte des Testamentes zur Wahrheit werden und will ich, daß seitens des tobt. Komitats von Zempliu sofort alles gehörig geordnet und mein Vermögen durch das tobt. Komitat im Sinne dieses Testamentes verwaltet werde. Gegeben S.-A.-Ujhely am 26. Juli 1825. Rafael Kästenbanm.

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