Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 3 (1860)
- Issue
- 8 (1.8.1860) 1. Hälfte
- Date
- 1860-08-01
- Page
- Seite 378 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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378 — (Vortr. S. 2) unbeachtet blieb. Bon der Lage der Synagoge auf dem Felde und am- Wasser ist iu den Quellen öfter die Rede (Ber. 6, a. Tos. s. oben 367 und d. Nachw. bei Mesner). Pulte gab es in den Synagogen der thalmudischen Zeit sicherlich nicht, da nicht aus Büchern gebetet wurde, und der Gebrauch von Gebetbüchern eine Neuerung ist, deren Ursprung in die geonäische Zeit fällt. Die Benennung mancher Synagogen-Utensilien ist schon den Auslegern des Mittelalters dunkel gewesen (Meg. 32, a.), manche Benennung wurde mißverstanden, wie קלטור ((. Meg. 3, 1), welches nichts Anderes ist, als xfovttjjj Von der Einrichtung der thalmudischen Synagogen ist die des Mittelalters jedenfalls verschieden; unb die zwölf Fenster des Sohar (O. CH. 9V, 4) waren nur für Einzelne Gegenstand der Beachtung. Wir erwähnen diese dem Kundigen sich von selbst aufdringende Thatsachen nur, um einen unserer gelehrten Freunde zu veranlassen, die Synagoge und deren Einrichtung zum Gegenstände einer eingehenden Forschung zu machen, und die Ergebnisse derselben im B. CH. niederznlegen. Aeöer MMelimiM. Von BezirkSrabbiner vr. M. Dnschak, in Gaya. Damit diejenigen, denen ein Ehehiuderniß bekannt ist, es anzeigen können, hat schon Papst Jnnocenz der III. im Jahre 1215 das Institut des Aufgebotes (publica denuntiatio, proelamatio matrimonii) welches bis dahin nur in einigen französischen Kirchen bestanden hatte, auf die ganze Kirche ansgedehnt, und das Konzilium von Trient 8688. 24 c. 1. de ref. matr. hat diese Anordnung bestätigt. Doch bildet das Aufgebot nach kanonischem Rechte nur ein Eheverbot, während es nach dem allgem. österr. B. G. ein Ehehinderniß bildet. Dem jüdischen Kircheurechte ist die Verkündigung der Ehen durchaus fremd; die wichtigen Zwecke aber, welche durch dasselbe erreicht werden sollen, haben die österreichische Gesetzgebung bewogen, es auch bei der Jndenschast, mit den ihren Religionsbekenntnissen angemessenen Modifikationen, einzuführen. Diese beziehen stch, a) auf die Zeit der Verkündigung. Das Aufgebot hat nämlich bei den Israeliten an Sabbathen und Festtagen zu erfolgen, weil stch an diesen Tagen ein größerer Zusammenfluß der jüdische» Bevölkerung erwarten läßt. Ein Verzeichniß der jüdischen Feiertage