Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 3 (1860)
- Issue
- 7 (1860)
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 328 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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— 328 — einzige Hausfrau paßt." 64) Ewald: ״Wo irgend ein Profit auf Sachen der Ehe ansptelt, da setzt er immer die Einehe und zwar die für das ganze Leben geschloffene treue und heilige als die rechte voraus. Auch haben die echten Profeten, wie sie nach ihrem Leben wahr geschildert werden, immer nur ein Weib zu einer Zeit, denn an einen Zweifel über die Erlaubtheit einer zweiten Ehe dachte damals noch Niemand." 65) Hiermit übereinstimmend werden in der Schilderung des Glückes, dessen sich Job nach überstandener schwerer Prüfung erfreute, seine sieben Söhne und seine drei Töchter, aber nicht mehrere Frauen erwähnt. Die Anschauung der Richterzeit, welche Vielweiberei für ein Attribut hohen Glückes und Ansehens hielt, war, als das Buch Job entstand, längst verschwunden! Die alten Ueberlieferungen und Sitten des biblischen Jsrael's sind also durchaus nicht geeignet, die Polygamie als arithmetische Frage erscheinen zu lassen. Sie erscheint vielmehr als eine Hinwegsetzung über das ursprüngliche Vorbild der Ehe, und die Profeten und Weisen schildern die Einehe als normales Verhältniß. Die Einehe wurde auch von der herrschenden Sitte begüustiget, wie schon Wessely mit Nachdruck hervorgehoben hat. Dagegen nahm Unger hierauf-gar keine Rücksicht, zum großen Nachtheile für den gänzlich mißlungenen Abschnitt ״Judäa" in seiner 1850 erschienenen Monografie ״die Ehe in ihrer welthistorischen Entwickelung." Hr. vr. Unger steht in Bezug auf Bibelkritik und biblische Alterthumskunde noch ganz auf dem Standpunkte des alten Johann David Michälis, d. i. er ist ungefähr um hundert Jahre zurück, was ihm, dem Juristen, vielleicht eben nicht zum Vorwürfe gereichen dürste. Minder verzeihlich ist es, daß er bei Betrachtung des altisraelitischen Familienverhältnisses das ethische Moment von dem juridischen nicht unterscheidet; denn diese Unterscheidung ist auch Juristen geläufig. Savigny lehrt ausdrücklich, daß wir von dem Zustande des Familienverhältnisses in einer Nation nur eine sehr unsichere Kenntniß haben, wenn wir lediglich auf die in ihr geltende Rechts- «') Christi. Sittenlehre HI, §. 472. 5״) Die Altcrthümer Zsrael's S. 177. ff.