Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 3 (1860)
- Issue
- 7 (1860)
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 325 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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325 — Einen andern, scheinbar haltbaren Einwand gegen unsere Anschauung von der in der mosaischen Zeit herrschenden Monogamie könnte man in der Bestimmung finden, welche den Hohen- Priester verpflichtet, nur eine Jungfrau zur Gattin zu nehmen. Allein die Monogamie wird hier vorausgesetzt, nicht geboten, da es sonst statt 3 בתולה בועמיו יקח אשה M. 13, 14 בתולה אחת heißen müßte. Nichts rechtfertigt mithin die Annahme, daß die Polygamie während der Patriarchenzeit und während des Ansent- Haltes in Ägypten in Israel einheimisch geworden wäre, so daß das ursprüngliche Gesetz stch einer Anbequemung an die bestehende Gewohnheit nicht hätte entschlagen können. Vielmehr war die Einehe die nationelle, durch ein altes Herkommen geheiligte Form des ehelichen Verhältnisses. Erst als in Folge kriegerischer Zeiten die väterliche Sitte abgeschwächt wurde, ergaben stch Reiche und Mächtige der Polygamie, welche daher erst später ausdrücklich tolerirt wird. Diese Anschauung findet durch verschiedene, in den historischen Büchern enthaltene Notizen, ihre vollkommene Bestätigung. So wird die Notiz, daß Aschur ein Enkel Jehüda's, zwei Frauen hatte, auf eine Weise hervorgehoben (1 Chron. 4, 5. s. 2, 24), die das Erzeptionelle der Bigamie während der ägyptischen Zeit über allen Zweifel erhebt. Dagegen kann aus der dunkeln Nachricht 1 Chron. 2, 18. nicht geschlossen werden, daß Kaleb in Polygamie lebte; selbst Schacharaim's simultane Mehrweibigkeit ist ans 8, 8—11. nicht konstatirt. Und wäre ste es auch, so kann daraus auf die herrschende Sitte durchaus kein Schluß gezogen werden. 1)1׳. Fr.'s Bemerkung, daß die monogamische Ehe Mose's, Ahrou'ö und Eleasar's ״eine bedeutsame Hin- Weisung auf den eigentlichen Typus der Ehe" sei, ist mithin von keinem geschichtlichen Belange, indem zu jener Zeit der monogamische Typus der Ehe überhaupt noch nicht verdrängt war. Dies ist aber selbst in späterer Zeit zumeist nur von einzelnen Machthabern geschehen. Unter den Richtern lebten vier in Polygamie: Gideon aus dem Stamme Menasse; Jair der Gileadite; Jbzan ans Beth-Lehem; Abdon der Esraimite: °°) Richter 8, 30. 10, 4. 12, 9. 14.