Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 3 (1860)
- Issue
- 7 (1860)
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 323 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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— 323 — Man könnte dagegen einwenden, daß das Verbot: ״Du sollst kein Weib zu ihrer Schwester hinzunehmen, um Eifersucht zu erregen (3 M. 18)" die sonstige Ueblichkeit der Polygamie vorauszusetzen scheine. Allein dieses Verbot hat bloß die Absicht, die Simultanehe mit zwei Schwestern als Inzest zu bezeichnen. Von eregetifch-geschichtlichem Interesse ist eS übrigens noch immer, das manche christliche Schriftausleger das in Rede stehende Verbot auf die Polygamie überhaupt bezogen haben. Diese Auffassung nimmt die Worte ואשה אל אחותה nicht in verwandtschaftlichem, sondern in sexualem Sinne, wie 2) איש אל אחיו M. 10. 23), wogegen sich von sprachlichem Standpunkte nichts einwenden läßt. Ganz unstatthaft und in offenem Widerspruche mit dem Schristworte ist aber die Erklärung anderer besonders katholischer Ausleger, daß hier die Ehe mit der Schwester der verstorbenen Frau verboten sei. Ein Blick in den Text genügt, um die gänzliche Unstatthaftigkeit dieser Auffassung außer allen Zweifel zu setzen, indem es ausdrücklich heißt, daß die eine Schwester nicht beim Leben der andern (בהייה) geehlicht werden dürfe, und daß dadurch gegenseitige, das geschwisterliche Verhältniß zerstörende Eifersucht der Schwestern (לצרר) enstehen würde. 54) Leztere Motivirung könnte auf die Vermuthung führen, daß die Ehescheidung von einer Schwester das Verbot aufhebe, waS aber von der traditionellen und karaitischen Auffassung durch Urgirung des בהייה entschieden zurückgewiesen wird. 5®) Eben so einstimmig gestatten alle jüdischen Rechtslehrer die Ehe mit der Schwester der verstorbenen Gattin. 56) Die entgegengesetzte Ansicht hat schon Michälis ausführlich widerlegt. 57) Um so auffallender ist folgende. ״) Nachm, zu 3 M. 18,18. כי הן ראויות שתהיינה אוהבות זו את זו לא שתהיינה צרות 55) Maim. Jffure Bia 2, 9. Eben Ha-Ezer 15, 26. Raschi zu 3 M. 18, 18. Daß diese Auffassung von jeher herrschend war, erhellt ans M. Jebam. L, 6. Eschkol Ha-Kofer Alfab. 321: אשר בהייה... להודיע כי בהייה ואינה עמו ולא אשתו כי גרש אותה לפני לקיהת השני׳ ...אסור עליו לקחת אותה. 66) M. Jebam. 10. 6. Maim. und Eben Ha-Ezer a. a. O. Eschkol, das. ולא אסור עליו לקחת השני׳ אהר מות הראשונה. °') M»s. Recht ll, §. 110.