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Ben Chananja · 1860-01-01 · 4-5 (1860) · p. Seite 248

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
3 (1860)
Issue
4-5 (1860)
Date
1860-01-01
Page
Seite 248 (sequence 92)
Language
German
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— 248 machen und zur Beherzigung zu empfehlen. — Zu einer erschöpfende» Discusftou ist ohnehin in einer Generalversammlung Zeit und Ort nicht angemessen. Zuerst muß ich einen Uebelstand rügen, der seit einiger Zeit in den hiesigen Veremen eingeriffen hat, daß die zur Controlle der Verwaltung zu wählenden Personen von der Direktion selbst vorgeschlagen werden, und das darauf eintretende Stillschweigen als allgemeiner Beifall und Zustimmung betrachtet wird. Die Wahlen selbst mögen auf diese Art noch -so erwünscht ausfallen, und ich bin weit entfernt dies im vorliegenden Falle in Abrede zu stellen, so ist dieser Wahlmodus doch aus mehreren Gründen als Unziemlichkeit zu bezeichnen: 1) Wird der Versammlung gewißermaßen ein moralischer Zwang angethan. Welches einzelne Mitglied soll wegen einer Formsache gegen die Direktion und den Ausschuß öffentlich austreten und Opposition machen? Die Vorgeschlagenen können gegen die ihnen erwiesene Auszeichnung schon deßhalb nicht Einsprache thün, um nicht als undankbar dafür zu erscheinen, wenn sie sich auch sonst den Chancen einer ordentlichen Wahl zu unterwerfen geneigt wären. — Die Anderen hingegen, würden sich nur dem Verdachte aussetzen, daß es ihnen mehr darum zu thun sei, an die Stelle der Ersteren selbst gewählt zn werden als um die unverkümmene Ausführung der Statuten. — 2) Wenn ich auch der unermüdlichen Thätigkeit und Sorgfalt der Direktion Volte Anerkeunnung zolle,-indem ich nicht zu jenen gehöre, die für fremde Verdienste blind oder ungerecht sind, — so kann ich doch einem Wahlmodus nicht beipflichten, der, einmal durch das Herkommen sanetionirt, Mißbräuche jeder Art Thür und Thor öffnen würde. Wir haben übrigens Beispiele genug von Vereinen, unter nicht minder guten Direktionen, wo blos aus Connivenz derselben die heilloseste Wirthschast sich eingeschlichen hat. — 3) In welche Stellung werden dadurch die so gewählten Ausschußmitglieder selbst versetzt? Anstatt durch das freie Votum der Generalversammlung berufen zu werden, verdanken sie ihre Ernennung der Gunst der Direktion, und anstatt bei vorkommenden streitigen Fragen, bloß die Verpflichtung zu fühlen, dem Vertrauen ihrer Wähler zu entsprechen, müssen sie gewisse Rücksichten beobachten, die sie in der freien Äußerung ihrer Meinung behindern, und sehr oft zu einer bloßen passiven Rolle verdammen, wie man sie wünscht. 4) Endlich werden Statuten für jeden Verein verfaßt und nach Genehmigung der hohen Regierung kund gemacht, nicht damit sie beseitigt und umgangen werden, selbst wenn die Generalversammlung aus Indifferenz und Be.- quemlichkeit damit vollkommen einverstanden wäre, sondern damit sie vollständig in Ausführung kommen, weil sonst eben so leicht der Verein auch in anderen Beziehungen seinem Zwecke entfremdet werden könnte. — Ich weiß, das es hinreichend gewesen wäre, den in der Generalversammlung anwesenden landesfürstlichen Commiffär darauf aufmerksam zu machen, daß es sich hier um eine Verletzung der Statuten handle, um eine ordnungsmäßig vorgeschriebene Wahl herbei zu führen. Ich hielt es aber für angemessener׳

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