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Ben Chananja · 1860-01-01 · 4-5 (1860) · p. Seite 228

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
3 (1860)
Issue
4-5 (1860)
Date
1860-01-01
Page
Seite 228 (sequence 72)
Language
German
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— 228 — wäre es vorhanden gewesen, öfters erwähnt worden sein. Den Profeten war jeder Gedanke an eine größere Heiligkeit des ehe-- losen Lebens so fremd, daß sie das Bündniß zwischen Gott und Israel als ein eheliches darstellen. Nach dem Thalmud darf der Hohepriester, wenn er ehelos ist, am. Versöhnnngstage nicht pontistciren, und wird im Hohenliede die gegenseitige Liebe Gottes und Jsrael's gefeiert und besungen!*יי) Rar Rochöa und Monogenes. Von 3. Dyncs. Der Name ■בר כמנבא, unter welchem uns der heldenmüthige Anführer der Inden im Kriege gegen Hadrian bekannt ist, wird gemeiniglich in der Bedeutung ״Sohn des Sterns" gefaßt und damit die rabbinische Nachricht (Jevusch. Taanith IV, 7. Midr. Thren. II. 2.) in Verbindung gebracht, wonach auf den Träger dieses Namens der BibelverS (4. m. 24, 17): ״Ein Stern tritt hervor aus Jakob" angewendet wurde. Allein in diesem Sinne würde dieser Name in der Nomenklatur des Alterthnms ohne Beispiel dasteheu. Wohl gibt es manche fremde Namen, die auf die Abstammung von einer bestimmten Gottheit hindeuten, als: Diogenes, Hermogenes (d. h. Sohn des Zeus, Sohn des Hermes) n. dgl. und solche Namen mögen wohl auch ungeachtet ihrer specifisch heidnischen Bedeutung bei den Juden Eingang und Aufnähme gefunden haben, da ohnehin schon im Thalmud die Thatfache constatirt ist, daß die meisten Juden heidnische Namen führten (Gitten 11, d.)z — aber vergebens sieht man sich selbst in die sich dem Dienst des Heiligthnms widmeten, vieiteicht auch den weibliches» Gesang und Tanz leiteten." Allein das Weiber beim Heiligthnme einen Dienst versahen, ist eben so nnerwiesen, als daß צבא vom heiligen Dienste gebraucht wird. 10׳) Hos. 2, 20. 22. Jer. 2, 2. Joma 1, 1. Gem. 13, a. Jadaj — 3, 5. Ob ein eheloser Aaronide zur Ertheilnng des Priestersegens zngelaffen werde, ist unter den Kasuisten Gegenstand der Diskussion: Sch. Ar. O. CH. 128, 44. Bes. Rosch 300. 382. I. Sch. Sch. B. Kama, Ende. In den Palästinensischen Schulen wurden die Ehelosen zugelassen, in die persischen nicht. Daß der Vorbeter an Fasttagen Familien-Vater sei, wurde schon in der Thalmudischen Zeit gefordert (Thaan. 2, 1). Die Frankogermanen gaben für die Bußezeit einem verheirateten Vorbeter den Vorzug (O. CH. 581, 1).

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