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Ben Chananja · 1860-01-01 · 4-5 (1860) · p. Seite 222

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
3 (1860)
Issue
4-5 (1860)
Date
1860-01-01
Page
Seite 222 (sequence 66)
Language
German
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— 222 auch sonst der Würde der Frauen Gerechtigkeit widerfahren ließ 30). Die entgegengesetzte Ansicht, nach welcher das Weib dem Manne auch in dieser Beziehung nachgesetzt wird, wurde jedoch später in der Halacha überwiegend3*). 2. Zweck der Ehe. Hierüber faßt sich Hr. Dr. Fr. nur sehr kurz, ohne auf die Verschiedenheit der Schulen und Anschauungen einzugehen. Wir tragen Folgendes nach: Wie Philo und die thalmudische Halacha, betrachtet auch Josefus die Kindererzeugung als Ehezweck: ״Den Ehebruch hat Moses durchaus verboten; denn er erkannte an, wie wichtig es sei, daß die Ehemänner einen richtigen Begriff von der Ehe haben, und. wie nicht nur das Wohl der Familie, sondern auch das des ganzen Staates davon abhängig sei, daß die Kinder in rechtmäßiger Ehe erzeugt werden." ״Das Gesetz kennt nur die natürliche Verbindung mir der Fran, und diese soll eingegangen werden, um Kinder zu zeugen33)." Viel idealer ist die Anschauung des Maimonides. ״Bekanntlich", sagt er, ״bedarf der Mensch der Freunde während seines ganzen Lebens, was schon Aristoteles in seiner Ethik (8, 1,) entwickelt hat. In seinem gesunden und glücklichen Zustande ergötzt den Menschen ihr Umgang, zur Zeit der Leiden sind sie ihm Bedürfniß, im Alter und bei körperlicher Schwäche bedarf er ihres Beistandes. Nun findet sich Liebe i» höherem Grade am häufigsten unter Geschwistern und Verwandten. Liebe, Brüderlichkeit und gegenseitige Unterstützung nnter Verwandten beruhen aber auf der Gemeinschaft des Stammes , so 2°) Chulin 7, b. Jona 49, a. Kethub. 23, a. J1) Jebam. 65, b. und die das. angemerkten Kompendien; vergl. besonders jer. das. An Zwangsmaßregeln gegen die Ehelosigkeit dachten einzelne Nabbinen wie R. Ascher b. Jechiel. Eine Bestrafung der Ehelosigkeit ist die in vielen jüdischen Gemeinden bis ans den heutigen Tag übliche Ausschließung der Eheloscn von Gemeindeämtern und anderen Auszeichnungen. ”) Alterth. III. 12, 1. Gegen Apion II. 24.

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