Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 3 (1860)
- Issue
- 4-5 (1860)
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 216 (sequence 60)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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- Isaiah 1× ep/1005097
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allen Menschen das Gotteswort: ״Darum verläßt ein Mannseinen Vater und seine Mutter, und hängt an seinem Weibe8)!״ — Wenn also in den Grundlinien — wol in einer nicht schwer zu errathenden Absicht — behauptet wird, es sei unthunlich, die Verbindlichkeit der Ehe aus der im zweiten Kapitel der Genesis mitgetheilten tiefsinnigen Erzählung herzuleiten (S. 3); so widerspricht dies mindestens dem Thalmud, welcher die Verbindlichkeit der Ehe als eines allgemein menschlichen Institutes gerade aus dieser Erzählung herleitet, und auch sonst manche gamologtsche Lehre damit in Verbindung bringt יי). Der allgemein menschliche Charakter des Ehetnstitutes wird, wie aus dem Gesagten auf die unzweifelhafteste Weise hervorgeht, von dem biblischen und thalmudischen Alterthnme unbedingt anerkannt. Anders verhält es sich mit der Vertragstheorie. Dieser ist das biblische Altertbum nichts weniger als günstig. Die rechtsfilosostsche Reflexion, welche darauf ausgeht, die verschiedenartigsten Rechtsverhältnisse unter einen allgemeinen Begriff zu subsimiren, ist in der altsemitischen Welt nicht zu suchen; die biblische Sprache hat für das Abstraktum Ehe gar keinen Namen! — Gegenseitiges Uebereinkommen fand natürlich schon in den ältesten Zetten statt, wie denn auch ברית, Bund, Bündniß, Vertrag zu den ältesten biblischen Wörtern gehört. Nun wird aber dieses Wort zuweilen selbst im metaforischen Sinne gebraucht. Die Drohungen des Profeten Jesaja verachtend, sagen die Spötter in Jerusalem: ,,Wir haben einen Bund (ברית) geschlossen mit dem Tode, und mit der Hölle einen Vertrag gemacht, die daher fluchende Geißel, wenn sie hereinbricht, wird nicht an uns kommen (Jesaj. 28,15.)!" — Job sagt: ״Einen Bund hatt' ich geschlossen mit meinen Augen, wie mocht' ich nun hinaufschauen auf eine Jungfrau (31, 1.)?" — Hätte man stch's also zum Bewußtsein gebracht, vaß die Ehe als Vertrag zu betrachten 1 ף M. s, 24. Gifte Äi Teze 211. jer. Kidd. 1, 1. d. Sauh. 57, b. 58, a. Kidd. 21, b. Ber. r. Abschn. 18. Jalk. Ge». 109. Die hieher gehörigen Spezialitäten s. Thoflstha Ab. Zar» Abschn. 9. Sota 26, b. Thes. das. Schlgw- יצא; Sanh. 52, b. Thos. das. Schlgw. ־ט■©• S. auch Par. Derach. Drusch. 1. 9) Jebam. 62, b. 63, a. Ber. r. Abschn. 17.