Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 3 (1860)
- Issue
- 4-5 (1860)
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 212 (sequence 56)
- Language
- German
- Belongs to
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— 212 — stimmig preist, sondern auch unmittelbar durch nachdrückliche Lehren und Ermahnungen")! Was Hr. vr. F. von der geschloffenen Ehe sagt, gilt mithin von jedem geschloffenen Vertrage; denn jeder Vertrag ״rückt in die Sfäre der Sittlichkeit", welche dem Willen Gesetze gibt, die der Willkür nicht unterliegen. Ferner wird in den ״Grundlinien" mit vielem Nachdrucke hervorgehoben, daß, nach dem im mosaischen Gesetze aufgestellten Prinzips das Straffällige des Ehebruches nicht in der Verletzung des gekränkten Theiles (des Ehemannes) liegt, sondern in der Beeinträchtigung der Sittlichkeit (S. 4).״ Allein es fragt sich, ob diese wohlbegründete Anschauung von der Strafsälligkeit des Ehebruches wirklich nur dem mosaischen Gesetze eigenthümlich sei. Angesichts der Quellen dürfte sich dies schwerlich behaupten lassen. Nach den ausdrücklichen Berichten der Thora war dieselbe Anschauung schon in der vormosaischen Zeit selbst unter den Chamiten einheimisch! Sarah wird an den Hof Farao's geholt, weil man sie für Abraham's Schwester hält; Faraö erfährt aber kaum die Wahrheit, als er sich beeilt, die Gattin dem Gatten zurückzustellen. Die biblische Erzählung (I M. 12, 15—19.) gibt deutlich genug zu verstehen, daß nach der Entdeckung der wahren Sachlage kein anderer Ausweg offen blieb, als die Gefangenen zu entlassen, d. i. in Bezug auf den weib- 2) ״Den Ausspruch deiner Lippen sollst du beobachten und thun (5 M. 23, 24.)." Zunächst von religiösen Gelübden, im Geiste des Gesetzes aber (3 M. S. 21.) auf alle Zusagen anzuwenden. לא תכחשו und לא תשקרו (das. 19, 11.) unterscheiden sich dadurch von einander, daß ersteres vor Ablengnung, letzteres vor Täuschung und Wortbruch warnt, wie schon Abravanel und Wejselh. bemerken. Ueber den Sprachgebrauch s. 1 M. 18, 15. 21, 23. 3 M. 5, 21. 22. 1 Sam. 15, 29. Ps. 44, 18. SS, 34. Einschärfung der Treue in spätere« biblischen Büchern: Spr. 6, 1—5. (vergl. Sir. 8, 13. 29, 14—17.). Ruth 3, 18. Ps. 84, 14. Spr. 3, 29. 10, 20. 12, 22. Zer. L7,12. Ez. 17, 15. Nach dem Thalmud sollen auch Kindern gemachte Versprechungen pünktlich erfüllt werden, damit flch der Versprechende nicht an Unzuverlässigkeit gewöhne (Sukka 46. d. vergl, B. Meg. 49, a. Maim. More 3, 49.: ״Und dieser Redlichkeit hat er (Jehuda) von Abraham, Jsak und Jakob geerbt. Dieselbe besteht darin, daß der Mensch sein Wort nicht bricht, seine Zusagen nicht pnerfüllt läßt, und Jedem in vollem Maße Gerechtigkeit widerfahren läßt."