Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 3 (1860)
- Issue
- 4-5 (1860)
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 209 (sequence 53)
- Language
- German
- Belongs to
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— 209 — Eherechlliche Studien. Das jüdische Eherecht ist nicht nur Gegenstand rechtsgeschichtlicher oder archäologischer Erkenntniß, sondern in sehr zahlreichen Fällen auch Regel und Richtschnur für das praktische Leben und Verhalten. Seine Vorschriften und Normen sind religiös gesinnten Juden selbst dort maßgebend, wo, wie in Frankreich, die Zivilehe besteht, und der Staat das kirchliche Element der Ehe gar nicht kennt. Wo dies nicht der Fall ist, werden jüdische Ehen im Wesentlichen einzig und allein nach den Bestimmungen des jüdischen Eherechts geschlossen und aufgelöst, und ist dieses Recht daö nächste oder gar das einzige Forum, von welchem Fragen, die das Verhältniß der Ehegenossen zu einander betreffen, Aufschluß und Entscheidung erwarten. Gleichwol ist eine historisch-kritische, den Anforderungen der Wissenschaft entsprechende Darstellung des jüdischen Eherechtes noch nicht vorhanden. Di«, hieher gehörige neuere Literatur verdankt ihren Ursprung zumeist den jüdischen Reform-Bestrebungen in Deutschland; sie hat aber weder bedeutenden Umfang, noch abschließenden Charakter. Die zwischen 1838 und 1846 erschienenen Abhandlungen und Rezensionen haben theils polemische, theils apologetische, theils objektiv-wissenschaftliche Tendenz. Die Polemik gegen manche in dieses Gebiet gehörige herkömmliche Anschauung wurde von Geiger eröffnet, von Hold he im fortgesetzt, von Karo, Fränkel und Frankel bekämpft. Die Bahn ruhiger Forschung verfolgten Saalschütz, Wessely und Friedenthal. Nachdem das Feld fünf Jahre brach gelegen war, trat 1852 Dassel mit seinem kydifizirten jüdischen Eherechte hervor. Nach einem abermaligen Stillstände von 8 Jahren hat vr. Frankel die Literatur mit seinen ״Grundlinie» des mosaischen Eh er echtes" bereichert'). ') Ueberficht der Literatur: Geiger, die Stellung des weibl. Geschlechts in dem Judenthume uns. Zeit W. Ztschr. f. jnd. Thevl. S, 1-14. 13