Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 3 (1860)
- Issue
- 4-5 (1860)
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 206 (sequence 50)
- Language
- German
- Belongs to
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— 206 — von jüdischem Geiste durchdrungen ist. Sind aber für den ersten Volksnnterricht konfesstonelle Schulen staatlich angeordnet, und von dem religiösen Bedürfnisse unabweislich geboten; so kann folgerecht die Schulleitung, ohne auf die störendsten Hindernisse zu stoßen, vom jüdischen Glaubensbekenntnisse unmöglich getrennt werden. Sollte es aber in unserer Mitte an hierzu tauglichen Persönlichkeiten ganz und gar fehlen? — Von mancher Seite wird dies in allem Ernste behauptet. Wenn es, sagt man, unter uns an wissenschaftlich gebildeten, ja selbst an gelehrten Männern durchaus nicht fehlt, so sind doch außer den Lehrern von Fach, die mit dem Unterrichtswesen vertrauten und mit pädagogischen Erfahrungen ausgerüstete Männer bei uns nicht so zahlreich vertreten, um bei Verleihung von Schuldirektoraten nicht in Verlegenheit zu kommen. Hierin liegt viel Wahres. Allein man muß, um über die in Rede stehende Frage zu einem reifen Urtheile zu gelangen, die Schulleitung im engern, von der im weitern Sinne sorgfältigst unterscheiden. An den Schulleiter im engern Sinne, er möge nun Direktor oder dirigirender Lehrer heißen, muß die unerläßliche Forderung gestellt werden, daß er pädagogische Durchbildung, innige Vertrautheit mit der methodischen Behandlung des Lehrstoffes, eine durch langjährige Wirksamkeit auf dem Gebiete des Schul- Wesens gereifte Erfahrung und hinlängliche Routine in formeller Beziehung besitze. ' Nur ein solcher Schulmann bietet hinlänglich Garantie für ein gedeihliches Wirken in der Schule. Seinen Erfahrungen ordnen sich die übrigen Lehrer um so williger unter, als er selbst die Lehrerkaritzre durchgemacht hat, und dem Lehrkörper angehörend, immer zur rechten Zeit eingreifen kann, um abweichende Anschauungsweisen auszugleichcn und störende Lücken auszuMen. Mit einem Worte: Nur der Schulmann in der umfassendsten Bedeutung des Wortes kann Schule und Unterricht erfolgreich leiten. Diese einfache Wahrheit übersehen diejenigen Gemeinden, welche die engere Leitung einer Schule einem Arzte oder sonst einem andern gebildeten Gemeindegliede übertragen, ohne auf die spezielle Sach- und Fachkenntniß Rücksicht zu nehmen. Ganz anders verhält es sich mit der Schulleitung im weilern Sinne, wie solche von der Lokal-Schuldirektoren, die zumeist dem geistlichen Stande angehören, ausgeübt wird. Hiezu gehört weniger die pädagogische Befähigung, als ein allgemeines höheres Wissen, Eifer und Liebe für Schulwesen und Unterricht. Und für diesen Zweig der Schulleitung, oder besser der Schulaufsicht