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Ben Chananja · 1860-01-01 · 4-5 (1860) · p. Seite 194

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
3 (1860)
Issue
4-5 (1860)
Date
1860-01-01
Page
Seite 194 (sequence 38)
Language
German
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194 — ßende Lehrweise eingeführt werden, wie sie nun für den Unterricht in der deutschen Sprache vorgeschrieben ist? Wenn schon eine lebende Sprache, insofern sie richtig aufgefaßt werden soll, ohne Grammatik nicht erlernt werden kann , so ist dies um so weniger bei einer todteji Sprache, wie die Hebräische ist, möglich. Es ist daher, um für die Schüler der Volksschule den Bibelunterricht leichter und erfolgreicher zu machen, höchst nöthig, mit demselben den grammatikalischen ' Unterricht zu verbinden. Die Grammatik für die untern Klaffen soll den Schülern jedoch nicht blos trockene Regeln bieten, welche nach einer streng fistematischen Stufenfolge geordnet sind, und daher die Fassungskraft der Anfänger übersteigen, sondern sie muß im Einzelnen, vom Leichtern zum Schwerem fortschreitenden, nach den Fähigkeiten einer jeden Schülerklaffe berechneten Lehrgängen dargestellt werden, und so eingerichtet sein, daß das Beispiel der Regel stets vorangehe, und Aufgaben aus dem Gebetbuche und Pentateuch zur Selbstübung der Schüler folgen. — Was aber den Beginn des grammatikalischen Unterrichtes betrifft, so sollen die Schüler der zweiten Klaffe, da sie den Bibelunterricht unbedingt zu genießen haben, auch mit den Anfängen? der Grammatik vertraut gemacht werden. Hiemit wäre also der erste Theil dieser Frage, den Beginn des Unterrichtes in der Grammatik betreffend, gelöset. Der Stusengang wird im Lehrplane angegeben. 4. Frage: Soll außer vem Bibelunterrichte noch ein abgesonderter Religionsunterricht ertheilt werden? Welche Lehr- und Hilfsbücher find im bejahenden Falle dabei zu benützen? Daß ein abgesonderter Religionsunterricht in der israel. Volksschule ertheilt werden soll, ist von der hohen Regierung angeordnet, wozu meines Wissens dem Lehrer die Wahl zwischen den Religionsbüchern von Beer, Breuer, Fasset, Johlson, Wessely und dem württemb. Lehrbuche freigestellt ist. 5. Frage: Ist die Uebersetzung der Gebete aus dem Hebräischen zur Förderung der Andacht wünschenswerth oder gar nothwendig? Der bisherige Gebrauch in vielen Schulen, die Gebete unübersetzt, und ohne vorhergegangene Erläuterung gedankenlos hersagen zu lassen, verträgt sich überhaupt nicht mit den heilsamen Grundsätzen des jetzigen anschaulichen Unterrichtes. Lehrplan für die hebr. Lehrgegenstände der Volksschule. Laut gesetzlicher Bestimmung sind die Kinder vom Antritte ihres 6. bis zur Vollendung ihres 12. Lebensjahres schulpflichtig. Bei den Israeliten herrscht jedoch noch der heilbringende Usus, die Kinder bis zu ihrem zurückgelegteu 13. Jahre die Schule besuchen zu lassen. Wird nun der hebr. Unterricht auf anschauliche Weise gehandhabt, so werden nicht nur in Hauptschulen, sondern auch in Trivialschnlen mit zwei befähigten, in Harmonie wirkenden Lehrern die Kinder, welche während der Zeit ihrer Schulpsiichtigkeit ununterbrochen die Schule besuchen, bei ihrem Austritte aus derselben die deutschen Lehrgegen-

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