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Ben Chananja · 1860-01-01 · 4-5 (1860) · p. Seite 195

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
3 (1860)
Issue
4-5 (1860)
Date
1860-01-01
Page
Seite 195 (sequence 39)
Language
German
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195 — stände der vierten Klaffe inne haben , und auch zum richtigen Verständniß des Pentateuchs und Gebetbuches gelangt sein. Im Allgemeinen ergebe sich für die hebr. Lehrgegenstände in den 4 Klaffen der Volksschule folgende Eintheilung: Pensum für die erste Klasse. Mit dem Hebräischlesen soll sogleich in der 1. Klasse begonnen werden. In denjenigen Schulen, in welchen meine Fibel eingeführt ist, kann der hebr. Leseunterricht entweder zugleich mit dem deutschen angefangen, oder der deutsche kann 1 bis 2 Monate später als der hebräische vorgenommen werden. Letzteres Verfahren wäre besonders für Trivialschulen zu empfehlen. Die Aufgabe der 1. Klaffe wäre: vie hebräische wie die deutsche Fibel zu beendigen, die in der Fibel schon gelesenen Gebetstücke aus dem Gebetbuche zu wiederholen, und noch einiges ans den ברכות ראשנלח auf oben entwickelte anschauliche Weise zu lesen und bis zur Fertigkeit einzuüben. Pensum für die zweite Klasse. Zn unserer Schule lasse ich die Schüler der 2. Klaffe, welche, wie ich schon erwähnte, übersetzte Gebetbücher und Pentateuchs haben, des Morgens von 8 bis 8^ Uhr aus dem Gebetbuchs nach schon erwähnter Methode lesen. Auf dieselbe Weise lasse ich die Schüler dieser Klaffe aus dem ersten Theile des Pentateuchs jeden Vers zuerst deutsch ablesen, den entsprechenden hebräischen Vers jedoch gleich wörtlich übersetzen. Dieser Bibelunterricht dauert täglich 1 Stunde, und zwar von 2—3 Uhr Nachmittags. Durch diese Uebung im Deutschlesen aus der Bibel und dem Gebetbuche, ist dann für das Deutschlesen aus dem ersten Sprach- und Lesebuche, das in unserer Schule von 8'/z—9Uhr vorgenommen wird, eine halbe Stunde hinreichend. Da bei uns außer Samstag auch Dienstag Nachmittag schulfrei ist, so bleiben der 2. Klaffe wöchentlich 4 Stunden für den Bibel- und 1 Stunde für den hebr.-grammatikalischen Unterricht. Zu diesem benütze ich die meiner Fibel beigefügten hebr. Sprachübungen, deren Beispiele aus dem 2. Abschnitte meiner Fibel genommen sind, und von den Schülern schon in der 1. Klaffe gelesen wurden, was ihnen nun das Auffaffen der grammatikal. Regeln erleichtert. Der von den Schülern schon erlernte Tert der Bibel und des Gebetbuches wird mit größtem Nutzen zu grammatikalischen Uebungen benützt. Was die Anzahl der Unterrichtsstunden in der jüd. Volksschule betrifft, so beläuft stch dieselbe in organisirten Schulen auf 3 vor- und 2 nachmittägige Stunden; wobei jedoch in manchen Schulen noch 1 und in andern 2 Ferialnachmittags eingeführt sind. In den Schulen, wo letzteres der Fall ist, divergirt die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden von der gesetzlichen Bestimmung in der hohen Ministerial-Verordnung vom 23. März 1856, §. 11, wo es heißt: ״Es soll jedoch in der Regel die Zahl der wöchentlichen Lehrstunden nicht unter 20 herabgesetzt, und nicht über 24 vermehrt werden" um ein Plus von 2, in den andern dagegen von 4 Stunden.

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