Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 3 (1860)
- Issue
- 4-5 (1860)
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 190 (sequence 34)
- Language
- German
- Belongs to
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— 190 — waren die Erbauer der Synagogen von den einschlägigen Satzungen nicht genau unterrichtet, so daß sie aus Unwissenheit den Hechal am Unrechten Orte anbrachten. In der That sah Benvenisti in Konstantinopel auch Synagogen, in denen der Hechal in der nördlichen oder südlichen Mauer angebracht war, was entweder Unwissenheit oder Sorglostgkeit beurkundet. Die Richtung des Pultes wurde später durch kundige Rabbinen normirt, uud diese haben es, wie aus Benvenisti's Bericht klar hervorgeht, mit der Richtung gegen Jerusalem sehr genau genommen, wie es die babil. Gemara verlangt, denn auch wir stimmen dem Hrn. Rabb. Basch bei, daß die Vorschrift R. Chan.'s (B. B. 25, b.) im eigentlichen Sinne zu nehmen ist. Darin hat aber Dr. Zipser entschieden Recht, daß die Richtung gegen Jerusalem in vielen nordeuropäischen Synagogen nicht eingehalten werde. Die nordeuropäischen Rabbinen wollten sicherlich der babilonischen Gemara nicht opponiren, aber ihre geografischen Kenntniffe waren zu mangelhaft, um auf die geografische Lage ihrer Wohnorte Rückficht nehmen zu können. R. Mardechai Ja sä, der unter Samuel Aboab in Venedig mathematische Wissenschaften stndirt hatte, erhob in der That Bedenken gegen die herkömmliche Stellung der Synagogen. Das Herkommen fand freilich auch seine Vertheidiger, weil es eben Herkommen war. Jafä berief sich unter Anderm auch aus das Zeugniß der Geschichte und Geografie, um darzuthun, daß der Nordwesten von Europa in den Zeiten Josna's, des Nachsolgers Moses noch nicht bevölkert gewesen sei, und dennoch gab es noch lange nach ihm Einzelne, denen es durchaus nicht unglaublich schien, die Befestigung Prag's aus der Zeit Josua's herzuleiten (Tehsch. me-Ohaba 1, 210.)! Zu der erklusiv-östlichen Richtung, welche Hr. Rabb. B. verteidigen möchte, bekennet sich nicht einmal R. Josef Teumim, der Skrupulöseste der Skrupulof«1! Auch er sagt: וכל מרינה כפי תחנותה יעמידו ביהכ״נ לפי דרכם (Esch. Abr. 94, 4.)! Dies ist aber bisher nicht geschehen: die Normen der Gemara und der Kasuisten wurden bei der Erbauung zahlreicher Synagogen nicht beachtet. Nur der Orient, wo man von der Lage des jeweiligen Ortes gegen Jerusalem begreiflicher Weise besser unterrichtet war, macht davon eine Ausnahme. Heutzutage, wo man sich auch im Abendlande hierüber sehr leicht orientiren kann, müßte, wenn man der rabbinischen Satzung Rechnung tragen will, bei jedem Synagogenbaue nach dem Vorbilde der Orientalen aus die geografische Lage Rücksicht genommen werden. Nimmt man es aber, wie bisher geschah, mit der Satzung nicht genau, so ist es wol am vernünftigsten die Opportunität als maßgebend anzusehen. Uebrigens verdient bemerkt zu werden, daß in der Hauptstelle Ber. 30, a. nicht von der Richtung des Antlitzes, sondem von der des Sinnes ()2^) die Rede ist, so daß derselben mehr ein haggad. Charakter zuzuschreiben wäre, wie denn auch die Vorschrift R. Jsak's, rückfichtlich des Nordens und Südens (B. B. 25, b.) haggadischen Charakter hat, und daher von den Kasuisten ignorirt wird. Selbst R. Mos. Jfferles saßt dieselbe so auf (O. Chajj. 94, 2.) Die gegenseitige geografische Lage Palästinas und Bahilon's betreffend,