Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 3 (1860)
- Issue
- 3 (1860)
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 143 (sequence 39)
- Language
- German
- Belongs to
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143 — teilt dieser Blätter ist von Seite der hochlöbl. k. k. Statlhalterei nicht nur zum Direktor der dortigen Hauptschule, sondern auch zum Bezirks-Inspektor aller israel. Schulen dieses Kreises berufen worden. Hr. Nabb. Hochmuth versah durch viele Jahre, während seiner Amtswirksamkeit in Kula, daselbst das Amt eines Direktors der israel. Schule, und wenn ich nicht irre, hatte er auch die israel. Schulen in den Gemeinden zu beaufsichtigen, die zu seinem Rabbinats- Sprengel gehörten, und ntir ist nicht bekannt, daß ihm von Seiten der Be- Hörden irgendwo Schwierigkeiten in den Weg gelegt worden wären. Der Zeitpunkt, wo es von Seiten der Regierung zum allgemeinen Grundsatz erhoben wird, die Rabbiner mit der Beaufsichtigung der israel. Schnlen zu betrauen, dürfte vielleicht nicht allzu ferne sein, den gegenwärtigen halte ich aber noch nicht für den geeigneten. 1. Ist der Bildungsgrad vieler Rabbiner in Ungarn noch durchaus nicht ein derartiger, welcher dieselben befähigt, eine Schute zu leiten und zu beaufsichtigen. 2. Ist die Stellung. der Rabbiner in den. Gemeinden eine viel zu schwankende und abhängige. In so lange man einen Rabbinen mittels Vectrages auf ein oder drei Jahre, wie dieses in Ungarn und hier bei uns zu Lande oft der Fall ist, aufnimmt, und nach Ablauf dieser Zeit den Vertrag entweder ans einige Jahre erneuert, oder den Rabbiner, gleich einem Lohnbedieuten entläßt, insolange ein Theil der Rabbinen, und zwar der größere, auf Geschenke hingewiesen ist, die ihnen von einzelnen Gliedern der Gemeinde zukommen, insolange kann ihnen der Staat sein wichtigstes Institut, die Schule, nicht anvertrauen. 3. Ist die Stellung der Rabbinen in Ungarn, der hohen Regierung gegenüber, noch keine strikte und allgemein bestimmte. Der Lehrer wird, wenn er sich über seine gesetzliche Befähigung hinlänglich ausgewiesen hat, mittels Dekretes der hohen Regierung augestellt. Bei der Anstellung eines Rabbiners ist von allem dem noch keine Rede. Uebrigens zweifle ich sehr, daß die Gemeinden überall zufrieden wären, ja, daß einige nicht heftige Einsprache thäten, wollte man ihnen den Rabbiner als Schnlendirektor einsetzen. Mir ist eine Gemeinde bekannt, die schon wiederholt bittlich bei der h. Behörde einkam, ihren Rabbiner vom Amte des Direktors der Gemeindeschnle zu entheben, und würde dieselbe lieber den Dalai- Lama, als ihren Rabbiner mit der Leitung ihrer Schule betraut sehen. Wenn die h. Regierung der kathol. Geistlichkeit die Beaufsichtigung der israel. Schulen anv.ertraut hat, so geschieht es meines Erachtens aus dem Grunde, weil sie dieses Organ, innerhalb der Knltusgemeinde selbst nicht findet, und weil außerhalb der Gemeinden, diese gewiß die geeignetsten Organe sind. Uebrigens ist mir kein Fall bekannt, daß diese Beaufsichtigung dem religiösen Geiste der israel. Schule Eintrag gethan hätte; vielmehr wird jeder Unbefangene gestehen müssen, daß der kathol. Geistliche, wo er mit der Beaufsichtignug der israel. Schule betraut ist, meistens wohlthätig ans dieselbe ein-