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Ben Chananja · 1860-01-01 · 3 (1860) · p. Seite 132

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
3 (1860)
Issue
3 (1860)
Date
1860-01-01
Page
Seite 132 (sequence 28)
Language
German
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132 — gen, sonst würden die klügsten Menschen auch die frommsten sein, und lehrt die Erfahrung, daß eine einseitige Verstandesbitdnng ohne Religion eine Gestatt ohne Seele, ein Feuer ohne Gluth, ein unnützer Zeitvertreib, ein zweckloses Spielwerk ist; allein auch ohne klare Einsicht in die Gründe der Religion ist der Schüler jeder irrenden Leitung und selbst dem Aberglauben, dem Wahne und der Schwärmerei ausgesetzt, darum können die Verpflichtungsgründe zur Religion nicht übergangen werden, muß neben der Gesühlsbildung auch der Verstand berücksichtiget, müssen förmnlirte Lehrsätze gegeben, deutlich gemacht und dem Gedächtnisse zum unverlierbaren Eigenthume eingeprägt werden. Daß es aber nicht nur gebieterische Forderung der Zeit und des Verstaudes, sondern daß es auch von der Religion gestattet, ja geboten sei, jedem Pflichtgebot und jedem Glaubenssatz scharf in's Auge zu sehen und seine innere Berechtigung nachznweisen, dürfte kaum besprochen zu werden verdienen. Wie wollte man auch Neligions halber die vernunstmäßige Beweisart aus dem Gebiete des religiösen Unterrichtes, besonders der Kinder zurückweisen, und im Widerspruch mit dem Judenthume finden, da ja die jüdische Religion auch die Vernunftreligion in sich ausgenommen, das positive Judenthum, wenigstens zum Theile sich auf die Vernunft religion stützt, und aus ihr seine Beglaubigung, die Begriffe von Gott und dessen Walten entlehnte. Wie könnten wir in unserem Gebete um Einsicht und Verstand flehen, wenn wir diese Güter nicht gebrauchen dürsten? Und haben nicht so viele erleuchtete Theologen alter und neuer Zeit den Vernnnstgebrauch im Gebiete der Religion nicht nur erlaubt, sondern auch empfohlen? Maimonides nennt in seinem Unwillen jene Narren, Chalusche hadaath (Schwachsinnige), welche durchaus ein Eingehen auf den Grund der Gebote nicht billigen , und er behauptet von ihnen, daß sie den Menschen höher als ihren Schöpfer stellen, da wir Erstem um so höher und vernünftiger halten, je mehr er bei all seinem Thnn einen bestimmten Grund hat, sie aber von Gott behaupten, daß er uns Vorschriften gegeben habe, die durchaus für uns keinen geistigen Nutzen haben, sowie die Unterlassung keinen geistigen Nachtheil hätte. ״Die Vernunft in Glaubensvanden gefangen zu nehmen", ist kein jüdisches Prinzip; vielmehr lehrt R. Bechai ben Josef in der Einleitüng zu seinen ״Herzenspflichten", daß der Schöpfer uns drei Thore geöffnet hat, um zur religiösen Erkenntniß zu gelangen, und das erste davon {fei der selten einem Jrrthum erliegende Menschenverstand." Und weiterhin beweist er die Nothwendigkeit des Bernunstgebrauches bei der religiösen Pflichterfüllung durch folgendes Beispiel: ״Ein König trug seinem Diener auf, von einem Staatsbeamten Geld in Empfang zu nehmen , die Gelder zu zählen, zu wiegen und zu untersuchen. Nun war aber der Diener sachverständig in Allem, was der König ihm auftrüg; allein der Staatsbeamte quälst ihn durch dringliches Zureden, bis er ihm sein Zutrauen schenkte, und brachte ihm hierauf das Geld mit der Versicherung, daß es sowol an Zahl, wie au Gewicht und Gepräge richtig sei, und er

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