Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 3 (1860)
- Issue
- 3 (1860)
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 114 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2542917-2543076-2543080--1336-2545046- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 114 — Fehmgerichke) vorkommendeu GerichtSpersonen widerstübek: de« Oberfchöffen sN, den Mahnfchöffen M2W, und dm sogenannten ״Wissenden" יורע. — So Gott will, ein anderes Mal weitet! hierüber. Geschichtliche Erläuterung der Wochen Daniels. (Fortsetzung- 8. Die ״Eine Woche." Bei unserer bisherigen Untersuchung haben uns zwei leuchtende Sterne geleitet: Die Angabe des zweiten DarinsjahreS und die Berufung ans die 70 Jeremiaswochen. Aber auch auf dem noch zurückzulegenden Wege sind wir nicht ganz ohne Führer. Zwar der ״Gesalbte" und der ״Anführer" bieten keinen sichern historischen Anhaltspunkt; denn gerade die Person des Gesalbten ist in ein undurchdringliches Dunkel gehüllt. Die nähere Bestimmung derselben hat von jeher zu mannigfaltigen Konjekturen Veranlassung gegeben. Auch die größeren Wochenzahlen kommen sonst nicht vor, nm der Kritik als Operationsbasis dienen zu können. Dazu ist nur die ״Eine Woche" zu benützen, welche gegen den Schluß der Aussprüche vorkommt. Die Worte: והגביר ברית לרבים שבוע אוזר (V. 27) haben den Septennialisten unendlich viele Schwierigkeiten gemacht, da sie sich weder sachlich noch sprachlich fügen wollten. Auf den Schultern seiner Vorgänger stehend, übersetzt Hitzig: Und erschweren wird Vielen eine Woche der Bund! Allein הגביר heißt nicht erschweren, und wenn hier von dem Bunde, d. i. von der Religion der Väter die Rede wäre, würde bei ברית der Artikel nicht fehlen. Die ״Erschwerung" soll umer Antiochos Episaneö stattgefunden haben. Allein die Religions-Verfolgung, welche 143 der Seleucidischen Aera ihren Anfang nahm (I.Makk. 1,20.41.), dauerte kein Jahrstebent, denn 148 weihte schon Juda MakkabäuS den Tempel ein (das. 4, 52.). Der ganze Verlauf deö svrisch-jüd. ') L. 1. H., S. 2— Ö. 2. H. S. 53-63.