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Ben Chananja · 1860-01-01 · 1 (1860) · p. Seite 23

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
3 (1860)
Issue
1 (1860)
Date
1860-01-01
Page
Seite 23 (sequence 23)
Language
German
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— 23 — Heschichlliche ־Beniet&imgen tmb 35eridjtig1uup. Von Dr. 3. M. 30(1. V. *) Zn II. S. 406. Im Wiener Jahrbuche 1860 behauptet Gr ätz, welcher dem Samuel Ha-Nagid einen Artikel widmet, der übrigens die Geschichte nicht im mindesten bereichert, wie Jeder sich aus einer Vergleichung überzeugen mag: ״die arabischen Schriftsteller orthografiren den Beinamen desselben konsequent Jbn-Nagrela oder blos Nagrela." Ich weiß nicht, welche arabische Handschriften hierbei zu Rathe gezogen worden, diejenigen, welche der berühmte S. Munk in Paris, dem Sammelplätze arabischer Handschriften, befragt hat, schreiben ganz deutlich נע׳דל״ח. Man sehe seine treffliche Abhandlnng über Djonah B. Giannah, wo die Auszüge, aus den Quellen stehen. Im Arabischen ist die Verwechslung des ך und ר im Abschreiber! nicht denkbar. Wir begreifen demnach nicht, so lange nicht schlagende Zeugnisse über die Unrichtigkeit seiner Auszüge vorliegen, wie man behaupten könne, es habe sich hier ein Fehler eingeschlichen, der allerdings für die Geschichte nicht gleichgiltig wäre. — Ist aber von' Ungenauigkeit die Rede, so müssen wir sie um so eher auf Seiten dieses Tadlers vermuthen, der sich einiger Entstelluugen schuldig macht, indem er nebenher den Samuel einen Mezzosante (statt Mezzosanti) nennt, und aus bloßer Lust, von Andern abzuweichen, den Aben Al Arif mit seinem Vornamen Abulkassim allein nennt, auch den Ausdruck Katib mit Nagid als gleichbedeutend setzt. — Wir würden dergleichen nicht des Erwähnens Werth finden, wenn nicht die Nachlässigkeiten in der Namensschreibung so häufig vorkämen, und jüngere Nachtreter gar oft auf die Angaben der in vielen Hinsichten gut klingenden Forschernamen vertrauend, die Fehler verbreiteten. So etwas ist verzeihlich, wenn aus Quellen besserer Art das Rechte nicht leicht herauszufinden ist, aber wo schon das Richtige vorliegt, ist größere Strenge gewiß die Pflicht des Geschichtschreibers, schon um nicht irre zu leiten. Als einfaches Beispiel aus ganz neuerer Zeit dient die Schreibung Kreuznach im XXVII. Band von Ersch Encyklopädie, statt Creizenach, so daß nach ersterer Schreibung selbst das Nachschlagen in Namensverzeichniffen keine Auskunft darbietet. (Fortsetzung folgt.) ') S. vor. Jahrg. S. 442, 514, 516, 566.

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