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Ben Chananja · 1860-01-01 · 1 (1860) · p. Seite 21

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
3 (1860)
Issue
1 (1860)
Date
1860-01-01
Page
Seite 21 (sequence 21)
Language
German
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21 — ken uns den Fall, daß er sich weigerte, solchen unmenschlichen Verordnungen sich zu unterwerfen, so sahen wir sein Vermögen und sein Leben mit augenscheinlicher Gefahr bedrohet. Wir schweigen von dem Nachtheile der diesem Lande in diplomatischer Rücksicht hieraus entstehen könnte. —" ^,So lange der Krieg gedauert hat, haben wir es nicht für zuträglich gehalten, Euch diese Vorstellung zu machen. Nun aber, da, wie wir glauben, daß der Zeitpunkt gekommen ist, solchen Ungerechtigkeiten Einhalt zu thun; da, wie wir hören, die französische Republik bei dem Helvetischen Freistaat schon Beschwerde über eben dieselben Gegenstände vorgebracht hat; so wenden wir uns ehrerbietigst an diese National-Bersammlung, und bitten, daß es Euch gefällig sein möchte, Eurem Comitä der auswärtigen Angelegenheiten anfzutragen, entweder gemeinschaftlich mit der französischen Republik, oder durch Einfluß derselben, bei dem bevorstehenden Kongreß zu Rastadt, oder anderwärts, diejenigen zweckmäßigen Maßregeln zu nehmen, die dem Wohl und dem Ruhme des Batavischen Volkes am besten angemessen sind; und im Falt einer abschlägigen Antwort oder einer Verzögerung die Drohung hinzufügen, die der Bürger Barthelemy gegen den Helvetischen Freistaat im Namen der französtschen Republik geäußert hat, nämlich: ״daß die Einwohner jener Länder, die durch diese Republik reisen, zur Entrichtung eines gleichen Schandzolls angehalten werden sollen." — ״Die auswärtigen Mächte müssen es wissen, daß diese Republik nur aus einem gleichen und nntheilbaren Volk bestehet re. ״Geschehen in Amsterdam den 14. November 1797, im dritten Jahr der Batav. Freiheit. M. S. Affer. Joseph de Jongh. Isaak de Jonge Meyers. Louis de Jongh. Abraham Levy Holländer. H. A. van Laun. L. S. Godfried. H. S. van Dort. Joachim van Embden. , Carolus Affer. Salomon Katz. E. S. Alexander. Der Präsident der Versammlung trug darauf an, diesen gerechten Klagen so gut wie möglich abzuhelfen, und die Bittschrift dem Comitö der auswärtigen Angelegenheiten zuzustelten, welches auch einstimmig beschlossen ward. 22. Ein Schutzbrief vom Kaiser Heinrich IV. ann« 1090. Kaiser Heinrich der Vierte nimmt am 19. Februar zu Speier einige Israeliten im Bisthum Speier in seinen Schutz und bestätiget ihnen ihre alten Privilegien und Rechte. Unter diesen ist namentlich verzeichnet: Ungestörter Aufenthalt im Lande, Schutz ihres Eigenthums, ihres beweglichen und unbeweglichen Vermögens, Freiheit des Handels innerhalb des Reiches ohne eine Abgabe, freier Verkauf ihrer Erzeugnisse an Wein, Kräutersäste und Gegengifte, nebst mehreren Freiheiten. Wer ihnen einige Gewalt

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