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Ben Chananja · 1859-01-01 · 11 (1859) · p. Seite 518

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
2 (1859)
Issue
11 (1859)
Date
1859-01-01
Page
Seite 518 (sequence 30)
Language
German
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— 518 — Wäre ein דין damit bezeichnet worden, so hätte sich die Mischnah ganz anders ansgedrückt. Selbst die Verordnung des R. Ibz. שיתו חוקעין ist vielleicht nur als seine Zulassung nicht aber als eine Pflicht zu verstehen. Man steht übrigens ans den unendlich vielen Unbestimmtheiten unserer Mi sch nah, welche schon den alten Kommentatoren in beiden Gemaren so viel zu schaffen machte, daß nnr die geschichtliche Seite, u. zwar nament-!ich die Leistungen R. Ibz. ihr Augenmerk ist, und daß sie die Schofar- Sitzungen, über welche kein Thanna etwas feststellt, in der jünger» Zeit gänzlich ihrer inner» Entwicklung überließ. Auch die Baraitha gibt keinen דין, und eine Thostftha fehlt gänzlich. Daher bleibt hier auch dem Geschichtschreiber die Freiheit, sich aus der Mischnah, im Zusammenhänge mit den übrigen Einrichtungen R. Ibz.'s, ein Bild von der Wirksamkeit dieses großen Lehrers zusammen zu stellen, nach Kräften zn ermitteln. Wie es. aber die Pflicht eines jeden Forschers erheischt, auf Einwendungen anderer Forscher zu achten, um nicht durch allzu große Werthlegnng aus seine eigenen Ergebnisse, Anlaß zu neuen. Irrungen zu geben, so würden wir auch nicht auf unbedingte Festhaltung unserer Fassung des geschichtlichen Tertes, Band 2, S. 17, geradezu bestehen, sondern zugeben, daß sie sich, um jeden Anstoß zn vermeiden, folgendermaßen abändern ließe: ״Als ein solches (nämlich Vorrecht), wurde in Jerusalem die Befugniß betrachtet u. s. w." und am Schluß dieses Satzes wäre hinzuzufügeu ״das wesentliche Vorrecht, am Sabbath zn blasen, wurde von R. Ibz. jedenfalls auf den jederzeitigen Sitz des Synedriunls übertragen." Hiermit wäre dann diese ganze Angelegenheit, welche übrigens sonst weder geschichtliche noch gesetzliche Folgen hatte, von unserer Seite erledigt. Die weitern Entwickelungen in den Geonimschulen und später gehören nicht hierher. Dagegen möchten wir nicht unbemerkt lassen, daß die von Hrn. Duschak hier veranlaßte Erörterung weit tiefer eingreift in die geschichtlich sehr anziehende Frage über Abfassung und Alter der Mischnah, wie über die Art ihrer Fortpflanzung i n d e n Schulen, mit welcher der Begriff der Traditions-Entwickelung in engem Zusammenhänge steht. Was bisher in flüchtigen Aufsätzen verschiedener Zeitschriften, oder gar in raschen, den Schein der Gründlichkeit annehmenden Anmerkungen (z. B. Encykl. XVII. S. 47) über diesen Gegenstand gesagt worden, reicht bei Weitem nicht hin, um die Frage irgend zu erschöpfen. Wir würden die hier gegebene Gelegenheit benutzen, um zur Lösung dieser Frage, ans dem, was sich uns seit unserer Uebersetzung der Mischnah (1832—1834 erschienen) darbot, einen. Beitrag zu liefern, wenn wir nicht die Absicht hätten, vor Allem das. neue Werk des gelehrten D1\ Frankel zu studiren, wo ohne Zweifel die wesentlichsten Punkte schon mit großer Umsicht behandelt werden Zum Schluß haben wir diese Anmerkung nur genracht, um zugleich

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