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Ben Chananja · 1859-01-01 · 11 (1859) · p. Seite 499

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
2 (1859)
Issue
11 (1859)
Date
1859-01-01
Page
Seite 499 (sequence 11)
Language
German
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— 499 im Lehrhause, u«t jede Störung zu vermeiden, über wichtige Ritualverbote hinaus"). In den babylonischen Schulen ging man in dieser Rücksicht nicht so weit, wie in den palästinischen; aber auch in jenen wurden die guten Werke (מעשים טובים) der Schriftgelehrsamkeit (NUN) nachgesetzt, und galt in der Regel die Beschäftigung mit der Thora für das Höchste; nur in einzelnen Kollisionsfällen mußte dieselbe anderen religiösen Uebungen Weichen"). Der fromme und scharfstnnige Pumbaditaner R. Jehuda B. Jecheskel (um 250) hatte die Gewohnheit, seine traditionellen Kenntnisse im Laufe eines jeden Monats in seinem Gedächtnisse ausznfrischen. Während dieser Wiederholung dispenstrte er sich, um Zeit zu ge- Winnen, vom Gebete. Erst nach jedesmaliger Vollendung des monatlichen Kurses betete er (R. Ha-Schana 35, a.)! Der gelehrte R. Schescheth hatte dieselbe Repetitionsgewohnheit (Pes. 68, b.), und er ließ sich darin auch während der Vorlesung ans der Thora nicht stören. ״Wir halten uns an das Uusrige", sagte er, ״mögen sie (die Laien) sich an das Ihrige halten (Ber. 8, a.)!!״ Hiermit übereinstimmend galt die Regel: ״Eine Synagoge darf in ein Lehrhaus, nicht aber dieses in eine Synagoge verwandelt werden (Meg. 27, 6. 28, a.).״ Die Begeisterung für die nationalen Studien war so groß, daß mau dieselben für die würdigste Beschäftigung der Patriarchen, der Profeten und selbst der Höhen! Geister hielt! — So wenig ist vor dem Forum der thalmudischen Zeit, und insbesondere der Halacha die Behauptung gerechtfertigt, das Judenthum sei eine Religion der That! ׳°) S. Kilajim 0,1: אין מדקדקי במת ולא בכלאים בבית המדרש■«». Jose war es nach dem daselbst mitgetbeilten Berichte gleichgiltig, ob ein Aronide das Lehrhaus verließ, in welchem sich eine Leiche befand. Ein anderer Lehrer gerieth in Zorn, weil man einen Zuhörer darauf anfmerffam machte, sein Gewand sei nicht ritualgemäß verfertiget worden. Meg. 3, b. 27, a. Kethnb. 17, a. und Tos. und Aßif. Seken. das. Ab. Sara 13, a. Bergtdas Verfahren R. Jehnda's d. H. Ber. 13, b. Hieher gehören auch die den Schriftgelehrten zuerkannten Prärogative und Lizenzen. Vergl. hierüber den gelehrten Erkurs Mos. ,ftumkn-’g; tui Mezaref, 2 Thl. (heransgegeben von Salomon Knnitzer). Prag, 1857, Nr. 181.

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