Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 2 (1859)
- Issue
- 10 (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 445 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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— 445 es örtlich gemeint, oder bedeutet es die Zeit, in welcher ein ב״ד am Orte thätig ist? Alle diese und noch andere Fragen bieten der Gemara, welche vielleicht nicht hundert Jahre jünger ist, als der (wir glauben damals noch nicht schriftlich vorhandene) Tert, Gelegenheit zu Erörterungen. Denken wir uns nun die Entstehung des Textes, so können wir ihn der Zeit nach nicht über R. Me i r, den Hanptversaffer des Mischnahterteö zurück versetzen, denn er fällt in eine Zeit, da R. J.V.Z.'s Anordnungen in Jabne bereits der geschichtlichen Vorzeit angehörten, der Zwischenraum betragt indcß kaum 50 bis 60 Jahre. Wunderbar genug! Selbst, wenn wir annehmen, daß erst die um etwa noch 30 Jahre jüngere Schule des Rabbi ihm erst diese Fassung gegeben hätte, bleibt es auffallend, daß die vorzüglichsten Gelehrten, die meist noch in ihrer Jugend in Jabne getagt hatten, sich nicht mehr genau jener bedeutungsvollen Anordnungen erinnern, und daß sie in dem Vorgefundenen Brauch (denn der Fall, daß. der Neujahrstag ein Sabbäth ist, gehört nicht zu den Seltenheiten), keine Auskunft vorfinden konnten. Aus den Erörterungen der babylonischen Schule, die wir vor uns haben, geht sogar hervor, daß der Tert selbst nicht ganz fest stand, denn einer der dortigen Hauptlehrer las am Schluffe der ersten Hälfte nach כ״מ u. s. w. ועם ב״ד, was wieder mehrdeutig erscheint, indem es nach Einigen so viel ist, als בפני ב״ר, nach A. so viel als בזמן ב״ד beides ohnehin unserer Ansicht nach mehrdeutig;, denn, außer der natürlichen Bedeutung, ״während ein ב״ד vorhanden ist", und ״während das Synhedrion bestand", legen Andere den Sinn hinein: ״in Gegenwart des ב״ד, und während der Sitzungszeit" letzterer Sinn aus einem anderweitig vorkommenden Belege כל זמן שב״ ר יושבין schöpfend. Und jede, dieser Erklärungen gibt der ganzen Mischnah eine andere Wendung! Die Verwirrung wird noch größer dadurch, daß die Erörterung den eigentlich geschichtlichen T h e i l, der unsere Beachtung Hauptsächlich erheischt, kaum flüchtig berührt. Nur nebenher werden einige Züge eingeschaltet, welche denselben ein wenig in's Licht stellen. Aus einer Urkunde, die wörtlich augezogen wird, ersehen wir nämlich, R.J.B.Z. habe seine Gefährten aufgefordert, als der Reu-