Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 2 (1859)
- Issue
- 8-9 (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 430 (sequence 90)
- Language
- German
- Belongs to
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430 — Der Vortrag ist leicht, fließend und natürlich; wenn Manche Kraft und Feuer vermissen, so muß ich dagegen die Abwesenheit alles Theatralischen und jeder Künstelei hervorhebe«. — Die Rede hatte keinen Tert und behandelte keinen religiösen Gegenstand nach Umfang und Tiefe. Ich möchte fie vielmehr ein Plaidoyer für und über die Stellung des Redners, als eine Predigt nennen. Hr. Vr. M. fing damit an, daß er gleich den! Jüngling am Traualtar mit einem gewissen Zagen in das neue. Leben blicke. Wie diesen, so stärke auch ihn der Gedanke: מה יצא הדבר, und gewiß sei es eine Fügung Gottes, wenn er auf so hohem Posten, wozu er sich nicht gedrängt, berufen worden. Der Gedanke. Habe um so trösteudere Kraft, für den, der sich sagen kann: Ich blicke in mein vergangenes Leben zurück und habe nicht zu erröthen. -- Es sei nun eine Stunde, in welcher ihm und der Gemeinde ״eine Frage frei stehe an das Schicksal." — Auf sein Bündniß mit der Gemeinde seien die thalmudischen Bestimmungen für Verträge - anzuwenden. Es sei ein תנאי יכפול eine gegenseitige (?!) Verpflichtung: קודם ללאו p, es möge die Erfüllung vorausgesetzt werden; תנאי קודם למעשה, die That sei.abzuwarten, und es dürfe nur Mögliches verlangt werden. Die Gegenseitigkeit anbelangend, so bestehe seine Aufgabe, am Baue .des עולם zu arbeiten, durch תורה עבודה וג״ה; der Bestand קיום des von ihm Gebauten hänge von der Gemeinde ab, diese möge ihm geben *ושלום אמת ,דין. Dr. M. erklärt sich offen für einen Fortschrittsmannn, ״Vorwärts! sei die Losung!" ״Ob man in die Ghetti des Mittelalters sich zurücksehne? Ob man die Schmachflecken sich wieder anheften lasje»‘ wolle *)?" — Dies eine kurze Skizze des Vortrages, welche manchen Ihrer Leser interessiren dürste. Das zahlreich versammelte. Publikum hörte die Rede pro domo, na- *) Ein Ghetto hat es in Ungarn niemals gegeben. Aus dem Boden von Jurisdiktionen, wo Juden überhaupt wohnen durften, galt nicht die geringste Beschränkung. Die ״Schmachflecken" waren in Ungarn gänzlich unvekannt. Wir finden es begreiflich, daß diese Spezialitäten den! Hrn. Eh*. M. unbekamst sind. Eine zu selbstständigem Urtheile berechtigende Vertrautheit mit der Geschichte der Juden in Ungarn, ist ohne Kenntniß der ungarischen Sprache überhaupt nicht leicht zu erlangen. Hr. D1\ Meisel wolle dies in der Folge berücksichtigen. Es kann leicht geschehen, daß ein gebildeter, geschichtsknndiger Ungar einer Predigt des Hrn. D1-. M. beiwohnt. Derselbe würde es sehr niederschlagend finden, daß die ungarische Geschichte in einer ungarischen Synagoge mißhandelt wird. Die ungarischen Gesetze des spätem Mittelalters tragen allerdings das Gepräge ihrer Zeit; aber Judengaffen und Schmachflecken kommen im Oorpus Juris Hungarici nicht vor. Hr. Dr. M. muß übrigens von dem orthodoren Theile seiner Gemeinde höchst seltsame Begriffe haben, wenn er mit ״Ghetti" und ״Schmachflecken" gegen denselben polemistrt. Den Fortschritt in bürgerlicher Beziehung wünschen auch die Freunde des Pijut und die Gegner der Orgel.'