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Ben Chananja · 1859-01-01 · 8-9 (1859) · p. Seite 383

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
2 (1859)
Issue
8-9 (1859)
Date
1859-01-01
Page
Seite 383 (sequence 43)
Language
German
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— 383 — רכדבן Kethuboth Hinweisen, wo ausdrücklich nachgezeugt, daß, wenn auch eine Kethuba zur Führung einer rechtgiltigen Ehe notwendig, Lei der Ginführung unter den Tranhimmel jedoch, deren Dasein noch nicht erforderlich ist, und man daher ohne Weiters וכנס לחופה sein darf, wenn auch die Kethuba noch nicht ausgefertigt. Freilich ist auch hievon R. Mose Jfferles ein Gegner (E. Ha-Ezer 6, 1), allein außer der schon von ר״ן angeführten Beweisstellen aus Keth. 7, wollen wir noch auf Nida 65, d. Hinweisen, wo zu ersehen, daß sehr oft die Kethuba erst gegen Mitternacht auf den Donnerstag verfertigt wurde, obwohl die כניסת לחופה Mittwoch bei Tag geschehen. (S. Aroch Rad. נח; Kethuboth 2, a.). Ebenso ist aus Gitin 18, a. erwiesen, daß eine Kethuba, die wohl bei Tag ausgestellt, aber erst in der .,darauffolgenden Nacht unterftrtigt worden, Giltigkeit hat, weil wie Raschi daselbst erklärt, die Rechtsgiltigkeit dieses Dokumentes von der Einführung unter den Tranhimmel beginnt. Aus dem Allen ist zu ersehen, wie das Vorhandensein der Kethuba bei der Chnpa noch gar nicht vonnöthen ist, um so weniger aber verlesen werden müsse. Schließlich wollen wir wegen de« דע מה שתשוב לאבסקוריסמוס noch einmal auf unsere, B. Cb. II. Jahrgang,, V. Heft S. 234, angeführten Beweisstellen hinsichtlich der Vornahme der Trauungen im Tempel zurückkommen und eine gewichtige Autorität aus dem Ende des sechzehnten Jahrhunderts für diesen Gebrauch ansühren. R. Naftali Aschkenasi äußert sich in sen׳>em Werke: Jmrh Schefer S. 273, b. wie folgt: ובקצת ארצות נוהגין ועושין החופה בעורת בה״כ מפני שהשכינה מצויה בב״הב• שהיא בית התפילה ותמיד שם עשרה דהשכינה שרויה ביניהם• vr. . . . . r. Noch ein Wort über SranLeis' hebräische Fibel. Vom Hauptschul-Direktor X Skirtezky. Wenn angehenden sechs- bis siebenjährigen Kindern, deren lebhafter Geist durch das lebendige Wort des Lehrers geweckt nnd gebildet werden sott, ein Schulbüchlein schon in die Hand gegeben wird, so muß dasselbe um so mehr naturgemäß, methodisch und zweckmäßig gearbeitet sein, da eben von der methodischen Anordnung und Bearbeitung des Lehrstoffes der Fortschritt und die Lernlnst der Schüler, sowie das Gedeihen der Schule abhängen. Bei der allgemeinen Einführung eines solchen Schulbuches ist es daher die Pflicht eines jeden Schulmannes die Zweckmäßigkeit und Brauchbarkeit desselben nach seinen Kräften zu befördern. Als nun der geschätzte Ben-Chananja in seinem 3. Hefte des 2. Jahrganges eine offene, wahrheitsgemäße und vorurtheilsfreie Besprechung der im k. f. Schulbücherverlage erschienenen hebr. Fibel brachte, glaubten wir, und ge-

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