Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 2 (1859)
- Issue
- 8-9 (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 382 (sequence 42)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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— 382 auch nicht eine Stunde mit seiner Ehefrau verweilen darf. (Kethub. 64, b, 57, a) so sollte es ganz natürlich auch vorgelesen werden, um sich die Ueberzeugung von dessen Dasein und Richtigkeit zu verschaffen. R. Nehemias weiset jedoch die Grundlosigkeit dieser Behauptungen auf streng thalmudischem Standpunkte nach. Daß ein הפסק nicht von Nöthen, geht schon daraus hervor, weil sonst das Verlesen der Kethuba selbst, als zum Akte gehörend, für keine Unterbrechung zu betrachten wäre (O. CH. 474). Es würde alsdann ein förmliches Anseinandergehen ohne zwischen den ב״א und den ב" נ stattfinden müssen. Allein da diese zwei Segenssprüche für zwei verschiedene Funktionen gelten, so ist auch eine solche Unterbrechung gar nicht nöthig; gesetzt aber, daß dies erforderlich wäre, so sagt schon R. Jakob Tam (Ha-Jaschar 620), daß das Einschenken und Trinken vom Becher als eine solche Unterbrechung zu betrachten sei. Insbesondere aber, fährt der Verfasser fort, da nach jetziger Einrichtung die zweifachen Segenssprüche von verschiedenen Personen gesprochen u*et< den, so würde dies auch nach Jenen genügen, die sich für einen הפסק ansgesprochen. Zn Ende stellt daher der Verfasser als Schlußsatz und Resultat auf: Daß Mahril vollkommen im Rechte ist, daß das Vorlesen der Kethuba durchaus nicht vernöthen, und daß diese Einrichtung alle Grundlage entbehrt, Fttd schon als eine Belästigung der Gemeinde füglich beseitigt werden könne. Beiläufig wird auch der Gebrauch als rühmenswerth erwähnt: שבאשכנז הדורש אומר דברי כבושין לסני החתן והכלה כין ב״א לב״נ ואין קורין הכתובה ויפה נוהגין• Zur Bekräftigung dessen glauben wir noch hinzufügen zu können, daß eben deshalb die Meinung des Maimonides bei uns als rechtsgiltig eingeführt worden, die ב״א vor der Trauung zu sprechen, עובר לעשיתן (Maim. Jschoth. 3, 23), obwol der Segensspruch nicht von dem Bräutigam, sondern von dem trauenden Rabbiner ertheilt wird, wo das דלמא הדרו לאתר ברכה leicht zu befürchten wäre; allein man wollte eben durch den darauf folgenden Akt der Trauung diesen הפסק zwischen ב״א und ב״נ ein treten lassen; in jenen Gemeinden hingegen, wo man das Vorlesen der Kethuba für nöthig erachtete, richtete man sich wahrscheinlich nach der Meinung des ראב״ר, die ב״א erst nach der Trauung vorznnehmen. Hinsichtlich der zweiten oben angeführten Einwendung, so ist R. Nehemias der Meinung, daß heut zu Tag, wo einerseits )הר□ רר״ obwalrel. anderseits auch nach den üblichen Landesgesetzen ein גט בע״כ nicht mehr statt- Haft, es mit der Kethuba, da der ursprüngliche Grund: שלא תהיה קלה בעיניו להוציאה wegfätlt, nicht so strikte zu nehmen ist, wofür sich selbst R. Mos. Jfferles ausspricht (D. Mose E. Ha-Ezer 6, 6). Wir sehen also, wie auch die strenggläubige, aber natürlich thalmudisch gelehrte Orthodorie, zuweilen von dem echt reformatorischen Grundsätze בטל הטעם בטלה.הגזירה Gebrauch zu machen weiß. Daß unsere Neuorthodoren dies nicht aczeptiren werden, ist leicht zu begreifen. Indes zu ihrer Beruhigung wollen wir sie auf רץ und Anfangs Keth-