Mannheim
Compact Memory

Ben Chananja · 1859-01-01 · 8-9 (1859) · p. Seite 381

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
2 (1859)
Issue
8-9 (1859)
Date
1859-01-01
Page
Seite 381 (sequence 41)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2542917-2543094-2543103--1003-2544694
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

— 381 — die tzehrerwelt wird von allen Seiten zur Feier des hundertjährigen Geburt-- tagedegrößten deutschen Volkslehrers eingeladeu. Hoffen wir, daß Hr. S. nicht LU-tzleiben wird. Literärische, Anzeigen. Rabbinisches Gutachten über das Borlesen der Kethnba (Verschreibung der Mvrgengabe) bei der Trauung, angefragt von R. Schalum, Rabbiner zu Nowegrad und beantwortet von R. Nehemias, Rabbiner zu Bialostock im Jahre 1835; herausgegeben von dem rufst- . scheu Unterthan, N. Zechnilopowitsch. Wien 1859 bei Adalbert della Torre. Wenn einerseits die starre Orthodoxie in neuerer Zeit wieder beginnt, sich an alles Altherkömmliche, mag es noch so sehr mit unseren Anschauungen und religiösen Begriffen im Widerspruche stehen, krampfhaft zu halten, und alles längst Abgestorbene als Kern der Religion anszugeben, so ist es gewiß sehr erfreulich, wenn selbst Männer ans dieser Klaffe, deren strenge Rechtgläubigkeit von keiner Seite bezweifelt und angesochten werden kann, solche Zumuthungen von sich weisen und gar kein Hehl darans machen, daß sie nicht Alles Ln Sch. A. Vorgeschriebene als infaltibel betrachten. Was zur Herausgabe dieser schon vor 24 Jahren abgefaßten Abhandlung jezt Veranlassung gab, ist uns zwar unbekannt. So viel jedoch wiffeu wir vom Hörensagen, daß Hr. vr. Jellinek in Wien von einer gewissen Seite her sich einen heftigen Tadel zugezogen, weil er horribile clietu das Vorlesen der Kethuba unterlassen. Die Erscheinung dieser echtthalmuoisch gelehrten Abhandlung ist jedenfalls eine glänzende Rechtfertigung seines Verfahrens, wie auch ein feierliches Dementi jener auf ihre Orthodoxie sich spreizenden Romantiker, die aller Thalmudkkntttniffe bar, Alles für thalmndisch und daher für unabänderlich ausgeben. Auf unser« oben angeführten Gegenstand zurückkommend, so wird von R. Moses Jfferles (E. Ha-Eser 62) das Verlesen der Kethuba als ein rechtsgiltiger Usus erklärt. Fragesteller weifet jedoch aus Mahril nach, daß dieser sich blos um das- Vorhandensein dieses Dokumentes bekümmert. Die Meinung des Jserles scheint jedoch ihm, dem Anfragenden, aus zwei Ursachen begründet. Erstens da bei einer Trauung zweimal, der Segensspruch OPl"ED) ertheilt wird, so muß dazwischen eine Nnterbrechnng stattfinden. Tos. zu Pesach. 102, b. Zweitens. Da das Dasein dieses Dokumentes zu einer rechtsgiltigen Ehe ein nothwendiges Instrument ist, weil in Ermanglung desselben ein Mann

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.