Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 2 (1859)
- Issue
- 8-9 (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 353 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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— 353 — 1853, Z. 9498, die Ausstellung mannigfaltiger Zeugnisse von Amtswegen zukömmt, dürften nur die allgemeinen Vorschriften, welche rückstchtlich des Antritts selbstständiger Aemter bestehen, auf den Rabbiner und beziehungsweise auf den Rabbinats-Assessor, so ferne derselbe behördlich bestätiget werden sollte, anzuwenden sein. Und da die Majorennität oder die venia aetatis nur zum Antritte richterlicher Aemter erforderlich ist, so wäre im Sinne der bestehenden Gesetze die Minorennität kein Hinderniß zur Uebernähme eines Rabbtnates oder Rabbinats-Assessorates. 6. Ueber die Verwandtschaftsfrage habe ich unterm 26. Oktober 1857, Z. 373, der h. Statthalterei-Abtheilung ein Gutachten unterbreitet. Ich gebe mir die Ehre, dasselbe abschriftlich beiznlegen. *) Szegedin, am 11. Februar 1859. III. Behördliche Benützung. 6286. An den wohlehrwürdigen Ober-Rabbiner Herrn Leopold Löwin Szegedin. Ihr mit Fleiß und Gründlichkeit bearbeitetes und in ausführlicher Darstellung geliefertes Gutachten über die Bestellung von Rabbinats-Gehilfen hat die k. k. Statthalterei-Abtheilung mit befonderer Befriedigung entgegen genommen. Ofen, am 1. April 1859. 68611. *) S. ״B. 6K.", G. H., S. 241-245.