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Ben Chananja · 1859-01-01 · 8-9 (1859) · p. Seite 351

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
2 (1859)
Issue
8-9 (1859)
Date
1859-01-01
Page
Seite 351 (sequence 11)
Language
German
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— 351 — Mannesalter aufzutreten, und als Gottes Stimme den Jüngling Jeremias zu profetischer Wirksamkeit berief, sprach der Bernfene: Ich verstehe nicht zu reden, denn ich bin ein Knabe. (Jer. 1, 6. 7.)! 3. Diese bei allen alten Völkern einheimische Anschauung, nach welcher es der Jugend nicht zukömmt, öffentlich zu lehren und zu reden, blieb auch im thalmndischen Alterthume Vorherrschend. Daher der Ausspruch des Thalmuds: ״Vor Ablauf seines 40. Lebensjahres entscheide Niemand über das was die Religion erlaubt oder verbietet." ״Vor Ablauf seines 50. Lebensjahres werde Niemand Religionsoberhanpt einer Gemeinde." ״Es ist passend, daß der Prediger im vorgerückten Alter stehe." Diese und ähnliche Aussprüche, in welchen sich die Anschauungen und Sitten des Alterthnms abspiegeln, wurden jedoch in der Folge blos als fromme Wünsche angesehen; Gesetzeskraft erlangten sie niemals. Auch brachte es nicht nur die veränderte Sitte, sondern auch die veränderte Studienweise mit sich, daß man dieselben in später»' Zeiten ganz unbeachtet ließ. In der Natur des Unterrichts der thalmudischen Zeiten lag es nämlich, daß nur Männer reifen Alters Rabbinate bekleiden konnten, indem aller nicht biblische Unterricht blos mündlich und ohne Hilfsbücher ertheilt wurde, und die Erlangung umfassender rabbinischer Kenntnisse daher mit großem Zeitaufwande verbunden war, Jünglinge waren kaum im Stande, die Reife zum Rabbinate zu besitzen. Schon aus diesem Grunde erschien es auch überflüßig, für den Antritt des Rabbineramtes ein bestimmtes Lebensalter vorznschreiben, während man es für nöthig hielt, die Norm festzustellen, daß der Vorbeterdienst von keinem Unbärtigen versehen werden dürfe. Als in späterer Zeit der mündliche Unterricht von Handschriften und seit der Erfindung der Buchdruckerei von gedruckten Büchern unterstützt wurde, und eine reiche Literatur das Studium des Religionsgesetzes erleichterte und begünstigte, gab es auch wirklich Jünglinge, die sich als Gelehrte und Schriftsteller einen bedeutenden Namen erwarben, und zu Rabbiner» gewählt wurden. So war der im Jahre 1604 zu Lissabon geborne, von scheinchristlichen Eltern abstammende M e n a s s e den Israel schon als achtzehnjähriger Jüngling Rab-

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