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Ben Chananja · 1859-01-01 · 8-9 (1859) · p. Seite 350

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
2 (1859)
Issue
8-9 (1859)
Date
1859-01-01
Page
Seite 350 (sequence 10)
Language
German
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— 350 — gionsgesetzen nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Doch sind in den einschlägigen Quellen für die Erwägung der Altersfrage folgende Anhaltspunkte geboten. 1. Das mosaische Gesetz enthält nur eine einzige Bestimmung über das Alter von Kultusfunkzionären! über das der Leviten nämlich, welche den Aroniden oder eigentlichen Priestern als Hilfspersonale beigegeben, und in der Folge im Heiligthume zu Jerusalem, besonders als Thürhüter und Tonkünstler beschäftigt waren. Das Gesetz bezeichnet bald das 25. bald das 30. Lebensjahr als die Anfangszeit levitischer Wirksamkeit. Den hierin liegenden Wiederspruch erklärt der Thalmud durch die Annahme, daß die ersten fünf Jahre der Vorbereitung gewidmet waren. Für die eigentlichen Priester wird im Gesetze kein bestimmtes Alter vorgeschrieben. Nach dem Thalmud half hier der Brauch, in so fern dem Gesetze nach, als die fungirenden Priester in der Regel keineu Jüngling unter zwanzig Jahren zum Altardienste zuließen. Ausnahmsweise war jedoch, wie Josefus Flavins berichtet, Aristobulus III., der letzte Sprößling der Hasmonäer, im siebzehnten Lebensjahre sogar Hoherpriester. 2. Das für die Leviten vorgeschriebene und bei den Priestern übliche Lebensalter war für die Rabbinen nicht maßgebend. Die Rabbinen nämlich hatten keine priesterlichen Funkzionen zu verrichten. Wenn sie nicht zum Geschlecht« der Aroniden gehörten, durften sie sich an dem Dienste im Heiligthume zu Jerusalem gar nicht betheiligen. Während daher der Unterhalt der Priester und Leviten aus mancherlei Deputaten und Abgaben floß, bezogen die Rabbinen ursprünglich gar keinen Gehalt von den Gemeinden. Als Schriftgelehrte bildeten sie eine Aristokratie der Intelligenz, und in dieser! ihrer Eigenschaft genoßen sie im bürgerlichen und im religiösen Leben manche nicht unbedeutende Prärogative. Die Schriftgelehrten hießen ursprünglich nicht Rabbinen, sondern S ofe rim, Schriftkundige. Die Soferim waren aber in ihrer Wirksamkeit als Lehrer und Schriftsteller an kein gewisses Alter gebnnden. Eben so wenig war dies bei ihren Vorgängern in dem heiligen Geschäfte der Volksbelehrung, bei den Profeten nämlich, der Fall gewesen. Gleichwol pflegten die Profeten erst im reifen

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