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Ben Chananja · 1859-01-01 · 7 (1859) · p. Seite 335

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
2 (1859)
Issue
7 (1859)
Date
1859-01-01
Page
Seite 335 (sequence 43)
Language
German
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— 335 Argumentation, die besser in die Kinderstube gehört, läßt sich folgern, daß die Geschwisterliebe nach dem Tode der Eltern aufhören dürfe. Auch ist es dem Verf. eigenthümlich in der Antwort, von dem Objekt der Frage abzuspringen und sich unter der Hand ein größeres Territorium zu erschleichen. So werden in der Antwort die andern Anverwandten Hineingeschmuggelt, deren es doch auch solche geben kann, welche die Eltern gar nichts angehen. S. 47. Fr. 163. ״Wer macht sich eines diesem Worte — dem sechsten — ähnlichen Fr.evels schuldig? Antw. Wer 1. Thiere unnützer Weise.oder grausam tödtet, oder fie auch nur quält und unnöthiger Weise leiden läßt; 2 wer nützliche Pstanzen muthwillig zerstört oder ihnen die nöthige Pflege versagt". Nun das geht ein wenig über alte Vereine gegen Thierquäterei hinaus! Ein Thier quälen oder eine Pfianze zerstören, als einen dem Menschenmorde ähnlichen Frevel darznstellen, ist zu überspannt! Anstatt die auch gegen Thiere zu beobachtende Milde an das 4. Wort anzuknüpfen, wo es heißt: ״Du.sollst am Sabbath auch dem Thiere Ruhe gönnen", wird sie hier mit dem heiligsten Gebote des Naturrechts in Verbindung gebracht. Wir fragen jeden Lehrer: wird nicht die Heiligkeit und Unverletzlichkeit des 6. Gebotes durch ein solches Anhängsel abgeschwächt, ja erschüttert? *). S. 52. Fr. 177. ״Warum ist der Diebstahl eine so große Sünde? Antw. Weil dadurch eine zweifache Sünde begangen wird: 1. Zweifel an Gottes Allmacht und Güte; als ob Gott nicht Mittel und Wille genug — was ist das: genug Willen haben? — hätte, um Jedem das Nöthige auf redliche Weise — beschert denn Gott auch auf unredliche Weise? — zu bescheren; 2. Unrecht gegen den Nächsten; da man ihm oft das nimmt, was er zur eigenen und zur Erhaltung seiner Familie nöthig hat". Anstatt diese übrigens ganz müßige Frage einfach und natürlich zu beantworten: daß die Achtung und Respektirung fremden Eigenthums heiliges Naturgeboi und die Grundbedingung des Bestandes der menschlichen Gesellschaft ist, zieht der Verf. Gründe herbei, die wahrlich noch etwas weniger, als spitzfindig find! — Auffallend unlogisch ist auch die Antwort auf die 170. Frage : ״Was verbietet das achte Wort? Dieses Wort verbietet alles das, was sich ein Anderer erworben, oder was ihm Gott sonst durch glücklichen Zufall beschert hat, auf unerlaubte Weise uns anzueignen." Also Gott beschert durch einen Zufall? — Wie unlogisch der Verf. in seinen Definitionen zu sein pflegt, wollen wir noch an einigen Beispielen zeigen. S. 1. Fr. 1. ״Was versteht man unter Religion im Allgemeinen? Antw. Unter Religion im Allgemeinen versteht man das Verhältnis, in welchem — sollte richtiger heißen: in welches — sich die Menschen zu Gott gestellt denken. Fr. 2. Was versteht man unter Lsr. Religion *) Der Verf. beruft sich auf Maim. Hilchoth Rozeach. Ohne Zweifel meint der Verf. Abschu. 13 §. 13, wo es heißt, daß!פריקר vor טעינה den Vorzug habe, weil bei jener auch צ"2״ה stattstndet. 'Daraus aber zu folgern, daß צ"2״ה einer רציהה ähnlich sei, ist ein gewaltiger Sprung.

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