Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 2 (1859)
- Issue
- 6 (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 286 (sequence 46)
- Language
- German
- Belongs to
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— 286 — S. 12 wird vorsätzliche Sünde deftnirt: ״wenn sie mit ruhiger Ue-erlegnug begangen wird, d. h. wenn sich der Sünder überredet, daß auf die Uebertretüng keine Strafe folgt". In dieser und in der vorhergehenden Antwort sind Fehler ans Fehler gehäuft. Für's Erste ist die Eintheilung in Fr. 50 logisch unrichtig; insofern die Eintheitungsglieder sich nicht gegenseitig ausschließen; denn sowol Unterlaffungsals auch Theilnehmungsfünden können zugleich vorsätzliche sein. Der Vers, hat sich bei dieser Eintheilung entweder gar kein Argumentum divisionis gedacht, oder zwei verschiedene mit einander kombinirt. Realiter falsch ist auch die Desinition in Fr. 51, denn man kann eine Sünde mit ruhiger Ueberlegnng begehen, ohne deßwegen die Strafe leugneu zu müssen. Nach thalm. Ansicht ist derjenige, der sich der Strafe aussezt, der ein מתיר עצמל למיתה ist, der wahre vorsätzliche Sünder; wogegen derjenige, der die Strafe ganz und gar leugnet, kein Sünder gemein hin, sondern Gottesleugner wird. Auch widerspricht sich der Vers., indem er Fr. 46 von der freiwilligen Uebertretüng, die er fälschlicher Weise mit der vorsätzlichen identisch hält, eine Definition giebt, die besser in Fr. 51 zu substituiren gewesen wäre. Denn er sagt: ״Die Uebertretüng ist freiwillig, wenn sie mit vollem Bewußtsein begangen wird, d. h. man weiß wol, daß die Handlung schlecht und strafwürdig sei, und ist dennoch nicht mnthig — ein klassischer Ausdruck! — genug, dem bösen Hange zn widerstehen". Aber an ihrer Stelle ist auch diese Definition falsch, denn freiwillig bezeichnet mehr, was motu proprio, ohne äußern Zwang geschieht. Sowol mit der Uebersetzung als Entwickelung der erhabenen zehn Gebote umspringt der Vers, auf eine zu leichtfertige Weise, אל קנא wird übersezt: ein eifersüchtiger Gott, anstatt eifervoll; לא תשא: du sollst nicht falsch oder vergeblich tragen; לא תעשה כל מלאכה: du sollst kein Handwerk verrichten. Mendelss. hat zwar auch diesen Ausdruck Erod. 20, 10, bleibt sich aber nicht konsequent, indem er ihn Levit. 23, 3 verläßt, um den in praktischer Beziehung sehr wichtigen Unterschied zwischen מלאכה, schlechthin, und מלאכת עבודה festzuhalten. Wahrscheinlich hat in Mendelss. Zeitalter das Wort ״Handwerk" noch nicht den beschränkten Umfang gehabt, den ihm der heutige Sprachgebrauch giebt. Beweis dafür, da Mendelss. nbersezt: du sollst durch dein Vieh kein Handwerk verrichten, was sich nur dann sagen läßt, wenn ״Handwerk" und ״Arbeit" identifizirt wird. Alle neuern Uebersetzer dagegen haben mit Recht diese Nebersetznng verlassen, weil wir uns unter ״Handwerk" ausschließlich eine gewerbliche Profession denken, und daher diese Uebersetzung gegen die traditionelle Lehre des Sabbath gewaltig verstoßen würde. ♦.♦♦♦ כי ששת ימים עשה י״ י וינה־ ביום denn in sechs Tagen hat Gott gemacht und ruhete; die Umschreibung vom לא תנאף ist auch nicht zu billigen, da im Terte S. 49 vom Ehebruch ausdrücklich gesprochen wird, und also der bekannte pädagogische Grund zu dieser Umschreibung unbeachtet bleibt. S. 19 wird gesagt: ״Das 1. Wort ist weder ein Gebot noch ein Ver- Lot, sondern nur die Einleitung zur ferner» Gesetzgebung, und will — und