Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 2 (1859)
- Issue
- 6 (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 285 (sequence 45)
- Language
- German
- Belongs to
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— 285 — Glaubensart. die Fassung des Vers, hätte geben können; denn die besondere Vorsehung, die mit dem Grundsätze der Belohnung und Bestrafung identisch ist, wird ja mit aller Klarheit und Bestimmtheit im 11. Grundsätze ansgesprochen und mit der Bibelstelle bewiesen: ״Wer gegen mich gesündiget, den lösche ich aus meinem Buche". Ohne Zweifel wird der Verf. seine triftigen Gründe haben, die ihn zur Abweichung von der herkömmlichen Fassung des 10. Glaubensart. bewogen; aber wir hätten eine Darlegung dieser Gründe in der -Vorrede gerechtfertiget gefunden und lieber auf manches andere darin Vorkommende verzichtet. S. 82 hat der Verf. einen dogmatischen Fehler, der noch tiefer einschneidet und zu den schädlichsten Zrrthümern führen kann. Die 284. Frage: Welchen Lohn hat der Fromme und welche Strafe der Gottlose dort — im jenseitigen Leben — zu erwarten? wird also beantwortet: ״Wir können uns hier auf Erden keine Vorstellung machen von dem geistigen Zustande im künftigen Leben. Aber wir können mit Gewißheit von der Altgerechtigkeit Gottes erwarten, daß dort die Strafe der Sünder unendlich qualvoll, so wie der Lohn der Frommen von unendlicher Seligkeit sein wird". Mit der unendlichen Seligkeit könnten wir schon zufrieden sein; aber von der Allgerechtigkeit Gottes unendliche Qualen zu erwarten, zu erwarten für jeden Sünder — das ist eine dem Judenthum fremde Lehre. In der Mischna Edioth 2, 10 (s. die Komm, das.) wird ein Jahr als das längste Strafausmaß für den Sünder angegeben. Wol werden im Thalmud an einigen Stellen auch ewige Strafen angenommen; aber nur für solche, die die Fundamentallehren des Judenthums leugnen. Und das ist ein sehr wesentlicher Unterschied, dessen der Verf. gar nicht erwähnt. Diese unendlichen Qualen jedoch aus der All gerechtigkeit Gottes zu folgern — hat noch kein neuerer jüd. Theologe zu behaupten gewagt. Der gelehrte Verfasser des צדלן ומשפט zitirt im §. 9 Anm. ciuc Stelle aus Mendelss. Jerusalem, der er auch beizupstichten scheint, die das Gegentheil behauptet: ״Wir stimmen beide darin überein, daß keine ewige Höllenstrafe zu befürchten sei, denn Gott kann keines seiner Geschöpfe unaufhörlich elend sein lassen. So kann auch kein Geschöpf durch seine Handlnngen die Strafe verdienen, ewig elend zu sein". Es ist zn verwundern, daß der Verfasser kein Thermometer zur Hand nimmt, um daran den Wärmegrad des Fegfeners zu messen. Denn er weiß so erbaulich zu sprechen von der Zukunft, in der die Menschen die höchste Voltkommenheit — so wie Gott? - erreichen werden S. 83, von einer allgemeinen Auferstehung S. 85, ohne von den Widersprüchen eine Ahnung zu haben, in die er geräth. Wir möchten ihm rathen, den 4. Theil des Buches Jkkarim, über dessen Autor der Verf. in der Vorrede so vornehm zu Gerichte sizt, gründlich zu lesen und seine Jrrthümer zu berichtigen. Daß der Verf. dem 13. Glaubensart., gegen Faffel's entschiedener Behauptung in dem genannten Buche §. 44 Anm., die herkömmliche Fassung läßt, ist zu billigen; nur hätte er ihn nicht so in Detail behandeln müssen.