Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 2 (1859)
- Issue
- 6 (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 266 (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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— 266 — und sei nicht beschämt, denn du darfst nicht erröthen. Denn die Schmach-derner Jugend wirst du vergessen, und der Schande deines Witwenthums nicht mehr gedenken (Jesaj. 54, 4)". Bei der Trauung einer Geschiedenen: ״Nicht mehr wird von dir gesagt: Verlassene, und von deinen! Lande: Oede. Sondern du wirst genannt: meine Lust an ihr, und dein Land: Vermahlte; denn seine Lust hat der Herr an dir, und dein Land wird vermählt (das. 62, 4)". Die Trauung wird in der Synagoge, der heil. Lade gegenübervollzogen; die Braut steht zur Linken des Bräutigams. Die Kethuba ist nicht chaldäisch, sondern hebräisch abgefaßt. Sie stimmt in den meisten Stücken mit der rabbanitischeu überein. Die Ehegenoffen verpflichten sich kraft derselben unter Andern! ausdrücklich, die Festtage nach dem karaitischen Kalender zu feiern. Nachdem die Trauungsformel rezitirt ist, legt der Funktionär eine Decke (הכפרת) auf das Haupt der Neuvermählten, und spricht einen aus Schristverseu bestehenden Segen. Die Worte des Priestersegens kommen darin nicht vor. 20. Die gottesdienstliche Feier am Sabbathe nach der Hochzeit nimmt folgenden Verlauf: Zuvörderst wird im Hause des Bräutigams eine Andacht verrichtet. Hierauf wird der Gefeierte unter Absingung von biblischen und nicht biblischen Liedern zur Synagoge geführt. Hier wird der Zug mit dem 61. Psalm begrüßt, worauf man die Thora aus der Lade nimmt. Nachdem Kohen und Levi aus dem Wochenabschnitte gelesen, wird der Bräutigam vermittelst einer poetischen Ansprache zur Thora gerufen. Hierauf folgt ein merkwürdiger Dialog. Der Bräutigam liest nämlich 1 B. M. 24, 1—4; wird aber bei jedem Verse von dem Vorbeter unterbrochen, indem Lezterer mit einer Reihe von Schrift- Versen respondirt. Ans Mag. Abr. 144, 5 erhellt, daß die erwähnte Vorlesung auch in rabbanitischen Synagogen stattfand und bis zum 7. Verse ausgedehnt wurde. (Die fragliche Thoralektion war sowol in orientalischen als in oeeidentalischen Synagogen gebräuchlich. R. David Abudirühim führt R. Saadias Gaon als Gewährsmann dafür an, Abud. 6cl. Prag 116, a. Im Oriente fand die Lektion nach dem Zeugnisse R. Ehajjim Benvenisti's (Knes. Ha-Gedol. O. Chajj. 282, d. Zitat bei Mag. Abr. ist unkorrekt) noch im 17. Jahrhundert statt. Die vorgelesenen Schriftverse wurden aus Eourtoisie gegen die Braut auch in die Umgangssprache übersezt. Aus den oceidentalischen Synagogen ist der Gebrauch längst geschwunden. Ued.) Rücksichtlich der Haftara stimmt der karaitische Usus, nach welchem dieselbe Jesaj. 61, 10 beginnt, mit dem älter!! rabbanitischen Usus überein *). (Fortsetzung folgt.) *) Unser geehrter Mitarbeiter hat sich mit dem kar. Chacham in Halicz in brieflichen Verkehr gesezt. Derselbe gehört zum Gemeinderathe der k. Freist. H., und sein Brief athmet nichts als Liebe und Brüderlichkeit gegen die Rabbaniteu. Wir werden hoffentlich in der angenehmen Lage sein, unseren Lesern manches aus der zwischen Hrn. Löwy und dem Chacham gepflogenen Korresp. mitzutheilen. Ked.