Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 2 (1859)
- Issue
- 6 (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 263 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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— 263 — X. Hof- E t i q u e t t e. 1. Die Thronbesteigung. In einem Schaltjahr wird kein König cingesezt (Sanh. 19). 2. Die Krönung. Nur der Gründer einer Dynastie wurde gesalbt, aber nicht der Thronerbe, nur im Falle eines Erbfolgestreites wurde auch der Thronerbe beim Regierungsantritte gesalbt. Die Könige in Juda aus dem Hanse David'ö wurden mit dem ursprünglichen von Moses in der Wüste bereiteten heiligen Salböl, und ans einem Horn, die Könige Israels aber mit Balsamöl, und ans einem Kruge gesalbt. Die Salbung der Könige wurde an einem Bach vollzogen; man salbte den Königen die Gestalt einer Krone auf's Haupt (Schekol. 10, d. Hör. 11, b. Krith. 5, b). 3. Die Kroninsignien. Es darf Niemand das königliche Leibröß besteigen, ans seinen Thron sich setzen, mit seinem Szepter sich spiele» (Sanh. 22, a). Der König trug am Halse eine ganz kleine, in Form eines Amulets geschriebene Thora (Id. 21). 4. Das Lever. Es darf Niemand den König sehen, wenn demselben das Haupthaar geschnitten wird, wenn er entkleidet ist oder im Bade stzt (Id. 22). 5. Die Audienz. Bei der Audienz sizt der König auf dem Throne mit der Krone ans dem Haupte, und das ganze Volk, ja selbst der Profet, steht vor ihm mit zur Erde gebeugtem Haupte, nur der Hohe- Priester braucht bei der Audienz nicht zu stehen; ja der König mußte vor dem Hohenpriester stehen, wenn er das Orakel der Urim befragte (Maim. Melach. 2). 6. Nuptialien. Sowol der König als die Königin sind von der Levirats- Ehe und der Chaliza dispenstrt; die Witwe des Königs darf nicht wieder heiraten (Sauh. 18, a).