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Ben Chananja · 1859-01-01 · 6 (1859) · p. Seite 262

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
2 (1859)
Issue
6 (1859)
Date
1859-01-01
Page
Seite 262 (sequence 22)
Language
German
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— 262 — 5. Beschäftigung. Raw Huna trug eine Schaufel auf der Schulter, da kam Raw Chana und nahm sie ihm weg (Meg."28, a). 6. Oeffentltcher Umgang. . Es ist eines Gebildeten unwürdig, sich mit einem Frauenzimmer auf öffentlicher Straße zu unterhalten (Ber. 43, b). 7. Promenade. Es schickt sich nicht für einen Schriftgelehrten, des Nachts allein auszugehen (Id.). 8. Die Toilette. Es schickt sich nicht für einen Gebildeten von Parfüm duftend, aus öffentlicher Straße zu erscheinen, mit geflickten Schuhen auszugehen (Ib.). 9. Der Anzug sei a) sorgfältig. Wer seinen Anzug vernachläßigt, wird nie eine Freude davon haben (beraubt sich einer unschuldigen Freude) (Ber. 62, b). b) reinlich. Ein Gelehrter, welcher beschmuzte Kleider trägt, begeht eine Todtsünde (Sab. 114, a). c) standesmäßig. Rabbi Jochanan nannte sein Kleid seine Würde (Ib. 143, a). d) zeitgemäß. Es ist verboten, an den Festtagen in Werketagskleidern zu erscheinen (Ib.). e) zweckentsprechend. Im Küchenanzuge soll man dem Lehrer nicht den Becher kredenzen (bei Tische nicht die Honneurs machen) (Ib. 114, a). f) abwechselnd. Der Kleiderwechsel ist ein Gebot der Thora (Ib.). g) den Vermögensverhältnissen entsprechend. Man esse und trinke unter seinen Kräften, kleide sich nach seinen Krästen, ehre Frau und Kinder über sein Vermögen (Chul. 84, b). 10. Das unentbehrlichste Kleidungsstück. Man verkaufe die Balken seines Hauses und kaufe sich Schuhe für die Füße (Sab. 129, a).

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