Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 2 (1859)
- Issue
- 6 (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 253 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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— 253 — in Hand gehen können. Wie Hillel Holzhauer war, so war sein Antiloquist Schammai Baumeister 22); ja Vielen wurde ihre. Profession als Prädikat beigelegt: so R. Jochanan der Sandalenmacher 23), R. Jizchak der Schmied23), 9t. Ada der-Feldmesser 25), R. Abin der Drechsler 26), Simon der Pekiili-Banwwollweber -י); R. Meir war Schreiber 2»), R. Jose S. Chaleftä's, Gärber 2»), R. Chanina und R. Osta waren Schuster 30), R. Papa und R. Bibi Pflanzer33), wie ja auch der Namensvater dieser Monatsschrift, Rabbi Josua, trotz seines hohen Ansehens, das er nach Außen hin genoß, sich nicht scheute, in einer von Kohlen geschwärzten Arbeitsstätte fleißig zu schmieden 32), und so waren noch viele Andere Handwerker, wie ihnen überhaupt die Arbeitsliebe über Alles ging; darum ihre Aenßerung: Der Mensch vermiethe sich selbst zu einer Arbeit, die ihm fremd ist, um nur der Leute Unterstützung nicht zu bedürfen 33). ״Ziehe einem Aase die Haut auf öffentlicher Straße ab, um nur etwas zu verdienen; sprich aber nicht: ich bin ein Priester, ein großer Mann, und diese Arbeit ist für mich viel zu entwürdigend 33)". Nun ist es zwar ausgemacht, daß Maimuni, von diesen glänzenden Charakteren der Uueigeuuützigkeit und Genügsamkeit äugezogen, in seinem strengen obenerwähnten Urtheile zu weit ging. Die n) Sabb. 31, a. ") Abot, IV, 11. ״) Sanh. 00, a. “) B. Mez., 107, b. 26) Scheint mir die richtigste Bezeichnung für הרשעצים נגרא Sabb. 23, b. 27) Raschi Megila 16, b. 28) Ecub. 13, a. Sota 20, a. 29) Sabb. 49, b. 30) Psach. 113, b. 3,) B. Mez. 109, a. 32) Berach.28, a. 33) B. Bathra 110, a. 3^) Ibiä. Psach. 113, a. Ja sie räumten dem Gewerbe noch das Vorrecht gegen das Thorastndium ein (Kidus. 30, b). Wie der Mensch verpflichtet ist, seinen Sohn Thora lernen zu lassen, eben so liegt es ihm ob, ihn ein Handwerk lernen zu lassen. Wer seinen Sohn kein Gewerbe lehrt, ist eben so als lehrte er ihn Mnberei. Und wenn auch eine vereinzelte Meinung sich vernehmen läßt (ibicl 82, a.), daß dem Thorastndium der Vorzug gebühre, so hat schon S. Edels — MHRSA. — dies dahin berichtiget, daß. auch hier nicht ein gänzliches Anfgeben eines Gewerbeerlernens, sondern nur als Nebenbeschäftignng gemeint ist (Berach. 8, a): ״Der Gewerbthätige hat ein größeres Verdienst als der bloße Gottesfürchtige". Kann nach diesen und noch dergleichen Aenßerungen und Beispielen dem Juden noch ein Vorwurf von Arbeihsschen gemacht werden? ׳