Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 2 (1859)
- Issue
- 6 (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 246 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2542917-2543094-2543101--0866-2544555- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
246 — negativen Sinne praktisch beantwortet hat, wird hier Parteilichkeit fürchten, und diesen Artikel mit Mißtrauen lesen; und doch soll dieselbe Frage hier eine unparteiische Behandlung finden. B.-Chananja soll ja nach allen Seiten hin seine Stimme erheben und seine Thätigkeit entwickeln, und mit dem Oelblatte des Friedens und der Erleuchtung im Munde, auch die praktischen Fragen des Judenthums und seiner Interessen berühren! Und darum zur Antwort. Es ist einer der schönsten Vorzüge unserer Gesetzeslehrer, und der sprechendste Beweis für die Reinheit ihrer Absichten und die Lauterkeit ihrer Gesinnungen, daß sie ohne den mindesten zeitlichen Vortheil ihrem heiligen Berufe oblagen, und nicht nur keine irdische Belohnung für ihr Lehramt bezogen, sondern auch das Verbot der Annahme einer solchen im Gesetze selbst zu begründen suchten. Moses, der nnsterbliche Lehrer, nicht nur Jsrael's, sondern in der Folge des größten Theiles der gebildeten Menschheit, erhielt für sein wichtiges, mühevolles Amt keinen materiellen Lohn, und mit Ausnahme einer Midraschstelle *) schweigen die Schriftquellen ganz von irgend einem Vermögen oder Besitzthnm desselben; ja nicht einmal der Trost eines leiblichen Nachfolgers in seinem Amte konnte ihm seinen Abschied von seinem heißgeliebten Volke versüßen. — Blos die Priester und Leviten hatten ihr festgeseztes Auskommen, wie auch Erstere ihre Opfersporteln, u. z. eben weil sie nicht Länderbesitz- und Eigenthum hatten. Die Profeten, mit Ausnahme der Ersten, welche mit ihrem Seherberufe auch noch das Richteramt verbanden *), und wahrscheinlich für lezteres eine Remuneration erhielten *), predigten und lehrten ohne weltlichen Lohn zu empfangen. Das Synedrium, die Männer der großen Synode אכ״הג, Alles lehrte und richtete unentgeltlich; ja, ״wer eine Belohnung für das Richten annimmt, dessen Anssprüche sind ungültig", lautet ein Ausspruch des Thalmud * 4), daher auch die Begründer des Thalmud und die Gesetzerklärer in uneigennützigster Weise ihrem heiligen Berufe oblagen. ״Sieh', ich lehre euch Gesetze und Rechte, wie der Ewige mein Gott mich beauftragt"; dieses Wort nnseres großen Lehrers ') Jälk. II. B. M. §. 396. Nedarim 38, a. -) (Sfr. B. d. Richter 4, 4. I. B. Kam. 7, 13 u. ff. a) I. B, Sam. 9, 7. 4) Kethub,!05, a.