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Ben Chananja · 1859-01-01 · 4 (1859) · p. Seite 175

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
2 (1859)
Issue
4 (1859)
Date
1859-01-01
Page
Seite 175 (sequence 31)
Language
German
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— 175 — R. M. machte. Aus einer dieser Anfragen geht hervor, daß Scheidebriefe in der Vorhalle der Synagoge (במקום נזיוהד בעזרת בה״כ) geschrieben wurden (מהרם אש ה״ג, ג). Es war ferner Gebrauch daselbst, daß ei« Kinderloser vor seinem Tode einen Scheidebrief seiner Frau ertheilte, um sie von der Bruderehe zu befreien (מהרם א״ש ה״ג שאלה יב). R. L. Jerusalnii stand. als Vermittler zwischen R. M. und dem Rabbinate zu Konstantinopel,, und übertrug die vom Erstem abgefaßten N. G. A. in die Schreibart der Sefardim. Bei einem über die Verdächtigung eines שוהט entstandenen Streit, der die Gemeinde in zwei Parteien theilte (לעלה אש המהלוקה עד לב משמים) trat R. M. sehr beschwichtigend auf (מהרם א״ש ה״ג שאלה ין). Folgende Anfrage von R. L. Jernsalmi an R. M. ist für unfern Gegenstand von besonderer Wichtigkeit, diese lautet: Hier in Belgrad giebt es nun blos eine sefardische Gemeinde, die sich nach Maimonides richtet; wir Deutsche jedoch haben M. Jfferles (ר״מא) zur Richtschnur genommen. Nun giebt es, wie bekannt, viele Dinge, die der Eine erlaubt, der Andere verbietet, sollte also nicht die erschwerende Manier von Jfferles eingeführt werden, da der größere Theil der sefardischeu Gemeinde Deutsche sind, welche nur seit 20 Jahren jener sich anschlossen? Die Antwort des R. M. lautet: Da die Gemeinde zu Belgrad von jeher eine sefardische war und erst später deutsche Juden zugekommen, so haben Leztere, so sie sich an Erstere angeschloffen, auch deren Ritus anznnehmen, und nur wenn sie eine eigene Gemeinde bilden, mögen sie ihren deutschen Ritus behalten (מהרם אש ח״ב קלב). R. L. Jerusalmi kömmt bei einer, andern Gelegenheit abermals auf dieseu Gegenstand zurück. Es handelte sich darum, ob eine Frau, deren einziges Kind im neunten Monate geboren wurde und verschied, nach dem Tode ihres Mannes von der חליצה befreit sei. Maimonides ist hier erschwerend, während Jfferles der Frau das Heiraten erlaubt (np אה״ע ם׳). Nun war die Frau eine Deutsche, der verstorbene Manu und dessen Bruder Sefardim. Wäre also nicht, so lautet die Anfrage, der Ritus der Frau zu beobachten? Einen ähnlichen Fall führt schon R. David Simra an, und entscheidet, daß bei einer kinderlos zurückgebliebenen deutschen Frau die Bruderehe (מצות יבום) durchaus nicht statthaft, obwol der Mann und Schwager Sefardim sind, bei denen die Leviratsehe, erlaubt. 9k. M. entscheidet gegen den Anfragestelter, also gegen den Lentschen Ritus (מהרם אש ה״ג שאלה מה). Es ist ansfallend, wie sich hier ein Streben von Seite des Rabbmats zu Belgrad kund giebt, das deutsche Element in die Gemeinde einzuführen. Daß der Rabbiner selber ein Deutscher war, scheint ans seinem Familiennamen ganz und gar nicht hervorzugehen, ebenso wird ein von ihm anfgenommenes und R. M. eingeschicktes Zeugenverhör in spagnolischer Sprache abgesaßt (מהר□ א״ש ה"(, מ), was darauf hindeutet, daß noch Alles sefardisch war. Daß viele deutsche Juden zu seiner Zeit in Belgrad seßhaft waren, geht auch daraus hervor, daß sogar die zwei bei diesem Zeugenverhör beigezogenen Rabbinatskoltegen Deutsche waren, ihre Unterschriften lauten: משה בן הרר אברהם מטריבטש יוסף בה״ח

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