Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 2 (1859)
- Issue
- 3 (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 110 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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- Cicero 1× ep/1024888
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— 110 — Aehnlichkeit zu entdecken. Folgende Bemerkungen dürften hinreichen, diese auffallende Erscheinung zu erklären. Die alte Nationaltracht Israels wurde schon im Lause der Jahrhunderte, welche die thalmudische Periode bilden, sowol dem Stoffe als der Form nach mannigfaltigen Modifikationen unterzogen. Unter den thalmudischen Benennungen der Kleidungsstücke sind die wenigsten hebräischen, die meisten dagegen griechischen, lateinischen und persischen Ursprungs. Und da schon in den lezten Zeiten der römischen Republik so viele Juden das römische Bürgerrecht besaßen, daß Cicero von ihrer Menge in den Volksversammlungen spricht"); da später alle Juden im römischen Kaiserreiche des Bürgerrechtes theilhaftig waren und zu allen Aemkern zugelassen wurden "): so trugen sie natürlich auch die römische Toga, weshalb auch die Thalmudisten nöthig fanden zu erklären, daß an die Toga keine Schaufäden angebracht zu werden brauchen 48). Daß die Juden sich auch im Mittelalter nicht durch ihre Kleidung kenntlich machen wollten, beweisen die verschiedenen mittelalterlichen Gesetze, in denen ihnen eine besondere Kleidung oder doch das Tragen eines Abzeichens zur Pflicht gemacht wurde: eine kränkende Zurücksetzung, welche die ungarischen Juden niemals empfanden. Der Preßburger Stadtmagistrat wollte zwar im Jahre 1520 die dortigen Juden nöthigen, sich durch das Tragen einer Mütze von besonderer Form kenntlich zu machen. Allein auf die diesfällige Beschwerde des jüdischen Vorstehers Jakob Mendel, verbot König Ludwig II. dem Preßburger Magistrate, die Juden zu behelligen, indem das Tragen eines Abzeichens in Ungarn etwas Unerhörtes sei 49). Die Forderungen der rabbinischen Stubengelehrsamkeit konnten zwar zu Gunsten der unterscheidenden Klei-' ") Orat. pro L. Flacco 28.: multitudinem Judaeorum, flagrantem nonnumquam in concionibus. ") Eis qui Judaicam superstitionein sequantur divi Severns et Antoninus honores adipisci permiserunt. Leg 3. Digest, de Decurion. Lib. L. Tit. n. §. 3. ") R. Nathan'S Arnch Art. Tag. ") Windisch, ung. Magazin, I. Bd. S. 118 ff.