Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 2 (1859)
- Issue
- 3 (1859)
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 108 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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108 — thalmudischen Zeit nur von Trauernden, Angeklagten und Verurtheilten getragen wurde 35). Da indeß die schismatischen Essener auf die weiße Kleidung sehr viel hielten und sich derselben ausschließlich bedienten, so wurde derjenige, der nur in weißem Gewände vorbeteu wollte, zum Vorbeterdienste gar nicht zngelassen, indem man an seiner Rechtglänbigkeit zweifeln zu müssen glaubte 36). Sonst sollte der Rabbine beim Gottesdienste, auch wo er nicht als Vorbeter sungirte, mit Sorgfalt gekleidet erscheinen, und sich auch in dieser Rücksicht auf den Gottesdienst vorbereiten 37). Alle diese Bestimmungen galten allerdings nicht dem Rabbinen als Beamten, sondern als Schriftgelehrten. Besoldüng war überhaupt in der thalmudischen Zeit nur mit zwei jüdischen Aemtern verbunden: mit dem Patriarchate im römischen und mit dem Erilarchate im persischen Reiche. Der Patriarch (Naßi), welcher im gelobten Lande seinen Sitz hatte, bezog eine uurum eorormrim» genannte Steuer von den Juden im römischen Reiche bis zum Jahre 399, wo die Einzahlung dieser Steuer vom Kaiser Honorius verboten wurde 38) Der Erilarch (Resch Gelutha) bezog seinen Ehrengehalt von den persischen Juden 39). In späterer Zeit wurde in Persien neben dem Erilarchen noch ein oberster Richter besoldet 40). Beide, der Patriarch und Erilarch, hielten einen Hofstaat; beide trugen eine gewisse Amtstracht, an welcher man sie erkannte. Den Patriarchen zeichnete sein Mantel aus, weshalb auch die Redensart ״den Mantel anziehen" so viel bedeutete, wie ״die Würde des Patriarchates übernehmen" 41). Die Assessoren des Patriarchen hüllten sich in stdonische Mäntel 42). Die Würdezeichen des Erilarchen waren ein seidenes Obergewand Chag. IC, a. Mischna Midd. 5, 4. 36) Mischua Meg. 4, 8. 37) Sabb, 10, a. 38) Codex Theodosian. L. XVI. T. 8. §v 14. 3’) Juchas. ed. Krak. 123, b. <°) Juch. das. Berach. 28, a. ") HeLr. Jahrd. ha-Chaluz II. Lemb. 1853. S. 88.