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Ben Chananja · 1859-01-01 · 3 (1859) · p. Seite 106

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
2 (1859)
Issue
3 (1859)
Date
1859-01-01
Page
Seite 106 (sequence 10)
Language
German
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— 106 — Die vorzüglichsten thalmudischen Anstandsregeln sind: Der Rabbtne sei schön und reinlich gekleidet. Den Gebrauch lnruriöser, buntfarbiger, goldgestickter Kleider vermeide er sorgfältig. AndererseitS hüte er sich aber auch, in armseligem Gewände zu erscheinen 22); vielmehr sei er, so weit es nur seine Mittel gestatten, beflissen, sich auf eine anständige, Respekt einflößende Weise zu kleiden28). ״Deine Tafel, sagt der Thalmud, lasse dich ärmer, deine Sorgfalt für Weib und Kind reicher erscheinen, als du bist. Der treue Spiegel deiner Vermögensverhältniffe sei das Kleid, darin du erscheinst" 24). Einer vollständigen Gleichförmigkeit in der Nabbinentracht konnte sich jedoch das thalmudische Alterthnm nicht rühmen. Das Kostüm der Rabbinen in Persien unterschied sich von dem der Laien in höherem Maße, als das der Rabbinen im gelobten Lande. Jüngere Palästinenser erlaubten sich sogar die von ältern Gelehrten getadelte, lieblose Bemerkung, daß die Perser durch ihr Kostüm imponiren wollen, weil sie es durch ihre Gelehrsamkeit nicht zu thun vermögen 28). Distinktiv war indeß auch die Kleidung der palästinensischen Rabbinen. Schon die Sorgfalt, mit welcher sie das Unter- und Oberkleid trugen, so daß lezteres das erstere und dieses den Körper ganz bedeckte26), wie nicht minder die ihnen eigenthümliche Kopfbedeckung 27), machte sogleich die Rabbinen kenntlich. Nach dem Unterkleide der Rabbinen wurde in späterer Zeit eine Art thalmndischer Dissertation inäusium Rabbinorum (Chalnka de-Rabbanan) genannt. Scharfen Tadel erfuhren Laien, die wie Rabbiner gekleidet erschienen, um für Schriftgelehrte zu gelten 28). 22) Berach. 43, b. Sabb. 114, a. Zebach. 10, a. Maimon. V. d. Sitten 5, 9. Sabb. 113, a und die Parallelstellen. 24) Chul. 84, 2. 25) Sabb. 195, b. . 26) B. Bathra 57, b. Vergl. Sabb. 114, a. 2,) Pesach. 11, b. Sabb. 77, b. 28) B. Bachra- 98, a.

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